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Private Krankenkassenbeiträge für Kinder werden nicht anerkannt bei Sonderausgaben

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    Private Krankenkassenbeiträge für Kinder werden nicht anerkannt bei Sonderausgaben

    Ich möchte für unsere beiden kleinen Kinder, für die wir Kindergeld erhalten und die bei uns im Haushalt wohnen und für die mein Mann die privaten Krankenversicherungsbeiträge zahlt bei den Sonderausgaben absetzen. Im Einkommensteuerbescheid 2022 rechnet das Finanzamt die Krankenkassenbeiträge von Mann (privat versichert) mit 4065 € und Frau (gesetzlich) mit 1801 € und nur von einem Kind (1616 €) zusammen, (das 2. Kind wird nicht dazugerechnet) + Pflegeversicherungen des Ehepaares (972 €), das sind 8454 €, abzüglich 4857 € steuerfreie Erstattung Arbeitgeber, verbleiben 3597 € zuzügl. der übrigen Vorsorgeaufwendung mit 3740 € = gesamt 7337, davon sind dann nur 3800 € abziehbar. Somit wirken sich die gezahlten privaten Krankenversicherungsbeiträge für die Kinder (2x 1616) überhaupt nicht aus, das kann doch nicht sein? Ein Mitarbeiter des von mir benutzten Steuerprogramms der Akademischen Arbeitsgemeinschaft teilte mir nach Prüfung mit, dass alles richtig eingegeben wurde. Das Programm zeigt mir die Basiskrankenversicherung Pflegeversicherung nach Kürzung der Gesetzlichen Krankenversicherung um 4 % mit 5141,00 an als Ansatz des höheren Betrages und nicht mit 3800 €. Vielen Dank für eine Kommentierung.
    Zuletzt geändert von meng.ma; 30.08.2023, 15:33. Grund: Falsch zusammengezählt

    #2
    Was sollen wir da kommentieren ? Wenn die Beiträge für beide Kinder in der SSE richtig erfasst und übertragen wurden, liegt der Fehler

    beim Finanzamt. Da hilft dann nur ein Einspruch. In dem Zusammenhang solltet ihr überprüfen, ob die PKV die Beitragsanteile für beide

    Kinder korrekt elektronisch übermittelt hat. Das könnt ihr auch direkt in Mein ELSTER und zwar unter Bescheinigungen verwalten.

    Die müssten bei den Bescheinigungen deines Mannes auftauchen. Unsere PKV hat die immer für jedes Kind einzeln übermittelt, auch

    die schriftliche Bescheinigung ist für jedes Kind einzeln erstellt worden. Die kann man ja dem Finanzamt mit dem Einspruch vorlegen

    Der Einspruch kann direkt über Mein ELSTER erfolgen, falls die SSE die elektronische Übermittlung nicht unterstützen sollte.

    Da die Erklärung mit einem kommerziellen Steuerprogramm erstellt wurde, verschiebe ich das Thema in das passende Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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