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Nachzahlung an Finanzamt trotz geringer berechneter Einkünfte

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    Nachzahlung an Finanzamt trotz geringer berechneter Einkünfte

    Hallo Zusammen,

    Wir haben unsere Steuererklärung mit Taxman gemacht und normalerweise hat die auch einigermaßen gestimmt.

    Nun will uns das Finanzamt plötzlich über 200 Euro nachberechnen, ( Statt 18 Euro die wir zurückbekommen sollten) obwohl das Amt leicht geringere Werte für die steuerpflichtigen Beträge angesetzt hat als wir.

    Wir werden zusammen veranlagt, ich bin aber Selbstständig und verdiene unter der Steuerpflichtigen Grenze.

    Eigentlich dachte ich, dass ich 300 € allein Energiepreispauschale vom Finanzamt erstattet bekommen. Also Steuerfrei, so stand es jedenfalls mal in ein paar Artikeln. Mein Verdacht ist aber, dass diese mir stattdessen Berechnet wurde, also ob ich sie erhalten hätte. Ich konnte aber logischerweise bisher keine Pauschale erhalten, da ich keinen Arbeitgeber habe und auch nichts von einer Steuervorrauszahlung abziehen, da ich keine leiste.

    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich meine Energiepreispauschale erhalte und zusätzlich dem Finanzamt klarmache, dass ich bisher keine erhalten habe und daher auch keine berechnet werden darf.

    Vielleicht liegt aber auch ein anderer Grund für die berechnete Steuer vor?

    Vielleicht kann jemand mit den Bescheiddaten etwas anfangen und uns helfen?
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    Zuletzt geändert von Joralin; 31.08.2023, 07:00.

    #2
    Warte mal den Papierbescheid ab, vielleicht wird es dann klarer.

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      #3
      Im Bescheid sind die Einkünfte exakt 300 niedriger als bei taxman. Hat taxman die EPP als steuerpflichtig berücksichtigt, das FA aber korrekt als steuerfrei?

      In beiden Spalten wird von der festgesetzten ESt eine EPP von 300 Euro abgezogen. Ist es nicht das, was du willst?

      Hingegen rechnet taxman, dass 1044 ESt minus 418 bereits gezahlte Lohnsteuer minus 300 EPP dann -14 sind. Wie taxman darauf kommt, musst du taxman fragen.
      ​​​​​​
      ​​​​​​​Was soll die nicht steuerpflichtige Grenze bei Selbständigkeit sein? 410 Euro?

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Im Bescheid sind die Einkünfte exakt 300 niedriger als bei taxman. Hat taxman die EPP als steuerpflichtig berücksichtigt, das FA aber korrekt als steuerfrei?

        In beiden Spalten wird von der festgesetzten ESt eine EPP von 300 Euro abgezogen. Ist es nicht das, was du willst?

        Hingegen rechnet taxman, dass 1044 ESt minus 418 bereits gezahlte Lohnsteuer minus 300 EPP dann -14 sind. Wie taxman darauf kommt, musst du taxman fragen.
        ​​​​​​
        ​​​​​​​Was soll die nicht steuerpflichtige Grenze bei Selbständigkeit sein? 410 Euro?
        Danke für die Rückmeldung.

        Hmm, dass mit der Pauschale ist etwas undurchsichtig, aber du könntest Recht haben.

        Aber ist das zu versteuernde Einkommen nicht viel zu hoch angesetzt? Bei 2 Eheleuten müssten doch über 19000 Euro Steuerfrei sein. Dafür sehe ich aber nirgends eine Angabe.

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          #5
          Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertarif bereits integriert. Deswegen kommen bei einem zu versteuernden Einkommen von 26 Tausend ja auch weniger als 1000 Euro Steuern raus. Das ist eine Steuerbelastung von unter 4 Prozent.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertarif bereits integriert. Deswegen kommen bei einem zu versteuernden Einkommen von 26 Tausend ja auch weniger als 1000 Euro Steuern raus. Das ist eine Steuerbelastung von unter 4 Prozent.
            Danke für die Infos.

            Der Bescheid scheint also von Behördenseite korrekt zu sein.

            Mein Verdacht ist eher dass das Steuerbüro einen falschen Betrag als "bereits gezahlte Lohnsteuer" eingetragen hat. Die haben schon öfters Fehler gemacht.

            418 € kann eigentlich vorne und hinten nicht stimmen. Im Jahr davor war dieser Betrag trotz weniger Verdienst höher.

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              #7
              Mein Verdacht ist eher dass das Steuerbüro einen falschen Betrag als "bereits gezahlte Lohnsteuer" eingetragen hat. Die haben schon öfters Fehler gemacht.
              Meinst du die Lohnbuchhaltung des AG und die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung ?

              Die können nur arbeitgeberseitig berichtigt werden. Das Finanzamt weiß nicht, wie hoch die für dich abgeführte Lohnsteuer ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hingegen rechnet taxman, dass 1044 ESt minus 418 bereits gezahlte Lohnsteuer minus 300 EPP dann -14 sind.
                Nicht nur an der Stelle rechnet TAXMAN falsch, auch beim Abzug des AN-Pauschbetrags vom Bruttolohn hat sich Taxman verrechnet.

                Mein Eindruck ist, dass die Steuerberechnung des Programms die EPP irgendwie falsch in den Rechengang mit einbezogen hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  1. Mich wundert, warum bei den Bescheiddaten der Sonderausgabenabzug von € 72 für Verheiratete nicht berücksichtigt wurde.

                  2. multi, # 3:
                  Die EPP wird bei Arbeitnehmern den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zugeordnet und unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug.
                  https://www.sbk.org/arbeitgeberservi...pauschale-epp/
                  Die Bescheiddaten haben m.E. unterstellt, das die EPP im steuerpflichtigen Arbeitnehmer-Bruttoeinkommen enthalten ist. Das Steuerprogramm hat die EPP wohl nochmal draufgerechnet.
                  Zuletzt geändert von timote; 03.09.2023, 00:28. Grund: Ergänzung
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Die Bescheiddaten haben m.E. unterstellt, das die EPP im steuerpflichtigen Arbeitnehmer-Bruttoeinkommen enthalten ist.
                    Unterstellt wird da nichts. Das Finanzamt weiß aufgrund des Großbuchstabens E in der Lohnsteuerbescheinigung, ob bzw. dass die EPP vom AG ausbezahlt wurde.

                    Vielleicht wurde der Großbuchstabe E in der Lohnsteuerbescheinigung von TAXMAN nicht angegeben ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zur Sonderausgaben-Pauschale € 72 in den Bescheiddaten: Ich habe vom Gesamtbetrag der Einkünfte die Vorsorgepauschale und den Pauschbetrag für Behinderte abgezogen. Dann ergibt sich eine Differenz von € 72 zur Position "Einkommen". Also wird hier nur eine Zeile "geschlabbert", und die Summen stimmen wieder. Aber ein schwaches Bild für die Darstellung im Steuerprogramm und/oder den Bescheiddaten.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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