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Nachträglich Beerdigungskosten

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    Nachträglich Beerdigungskosten

    Hallo liebe Forum Mitglieder,

    Im Jahr 2021 ist meine Mutter verstorben. Die "reinen" Beerdigungskosten wurden fast durch die Stadt übernommen. (es gab keine Feier oder sonstiges)
    Da ich der einzige Sohn bin, der eine Arbeit nachgeht, habe ich von der Stadt eine Rechnung von 1000€ bekommen. Bei meinen anderen Geschwister wurde, wie auch bei meinen Vater, es vom "Amt" übernommen.
    Ich war der Meinung.... ich habe das Geld im Januar 2022 überwiesen und wollte diese heute bei der Steuererklärung für 2022 mit angeben.
    Bei der Überprüfung, ist mir aufgefallen, dass ich den fälligen Betrag bereits im Dezember 2021 überwiesen habe... Für das Steuerjahr 2021 habe ich die Steuererklärung natürlich bereits letztes Jahr abgegeben.
    Leider habe ich irgendwo im Internet gelesen, dass "man dann Pech hat", wenn man es im Vorjahr vergessen hat.
    Dieses wollte ich hier nochmal einfach nachfragen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, dieses Nachzureichen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel

    #2
    Fällt meines Erachtens unter Pech. Ich halte es eh für fraglich, dass der. Betrag die zumutbare Belastung überschritten hätte

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