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Hochzeit Namensänderung

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    Hochzeit Namensänderung

    Hallo,

    Ich habe mal eine Frage zur Namensänderung
    Dieses Jahr 2023 haben wir geheiratet. Ich habe den Nachname meine Frau angenommen. Jetzt mache ich die Steuererklärung für 2022. Muss ich in den "Hauptvordruck - Steuerpflichtige Person" meinen damaligen Namen angeben oder meinen jetzigen.
    Ich habe meinen damaligen Namen stehen lassen, weil ich denke, dass ich damals noch meinen Geburtsnamen hatte. Ist das so richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel

    #2
    Nein, es wird der aktuelle Name angegeben.

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