Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Plausibilitätsprüfung Fachlicher Fehler 170165094

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Plausibilitätsprüfung Fachlicher Fehler 170165094

    Hallo zusammen,

    bin die Foren hier durchgegangen, aber genau passte es nie, daher hier meine Frage:
    Ich kann meine E-Bilanz 2022 aufgrund folgenden Fehlers nicht verschicken.

    ErrorCode: 610001002
    ErrorText: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen Plausibiltätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden.
    ServerAnswer:
    ServerResult:

    lfde.Fehlernummer: 1
    FachlicheFehlerId: 170165094
    Feldidentifikator: table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd.begin
    LfdNrVordruck: 1
    Mehrfachzeilenindex: 1
    Nutzdatenticket: 20231002105752
    PrivateKennnummer:
    RegelName:
    Text: [3114,203] Der Steuerbilanzwert der steuerlich unzulässigen Position '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2021-04-14}table.kke.allKindsOfEquityAccounts.limitedPartn ers.contributionSilentPartners' ist von 0 verschieden.
    Untersachbereich:

    lfde.Fehlernummer: 2
    FachlicheFehlerId: 170165094
    Feldidentifikator: table.kke.sumEquityAccounts.sumYearEnd
    LfdNrVordruck: 1
    Mehrfachzeilenindex: 1
    Nutzdatenticket: 20231002105752
    PrivateKennnummer:
    RegelName:
    Text: [3113,197] Der Steuerbilanzwert der steuerlich unzulässigen Position '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2021-04-14}table.kke.allKindsOfEquityAccounts.limitedPartn ers.contributionSilentPartners' ist von 0 verschieden.
    Untersachbereich:

    Es geht um eine GmbH & Co KG mit atypisch stiller Gesellschaft. Ich habe die Beteiligung des atypisch stillen Gesellschafters in der Taxonomie (6.5) dem Eigenkapital zugewiesen, auch das Verrechnungskonto (das er als Mitunternehmer hat). Unter "stiller Beteiligung" taucht er somit gar nicht auf, ist das falsch?

    Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke fürs lesen!

    #2
    Ich bin hier kein Fachmann. Aber wenn unter "...limitedPartn ers.contributionSilentPartners" ein Wert ungleich 0 steht, dann taucht er wohl doch unter "stille Beteiligung" auf.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Das ist steuerlich nicht (mehr?) zulässig. Die angemahnte Position ist Einlagen stiller Gesellschafter mit EK-Charakter, und sowas darf in einer Steuerbilanz nicht stehen. Das ist also kein spezielles eBilanz-Problem, denn das dürfte auch in einer Papier-Bilanz nicht stehen.

      Wie man das stattdessen in einer Bilanz ausweist, weiß ich nicht - ich bin kein Steuerberater. Anscheinend jedenfalls nicht als Eigenkapital. Vielleicht muss man das als Verbindlichkeit gegenüber dem stillen Gesellschafter ausweisen. Wobei bei einer Personengesellschaft (also KG) offenbar auch kein "atypisch stiller Gesellschafter" zugelassen ist (lila ist bei Personengesellschaften -also auch KG - verboten):

      elster208.png

      Bei einer GmbH gibt's das allerdings anscheinend auch nicht (auch alles lila und daher nicht in einer Steuerbilanz zugelassen)::

      elster209.png

      Ah, hier hab ich was gefunden in der Taxonomie:

      Aus Sicht der Finanzverwaltung liegt bei Einlagen typisch stiller Gesellschafter Fremdkapital auf Ebene des Inhabers des Handelsgewerbes vor. Einlagen atypisch stiller Gesellschafter sind nicht in der Steuerbilanz des Inhabers des Handelsgewerbes, sondern in der Steuerbilanz der Mitunternehmerschaft im Eigenkapital des Mitunternehmers unter der Position „Kapitalanteile der Kommanditisten und sonstigen haftungsbeschränkten Mitunternehmer“ zu entwickeln. Lediglich der Gewinnanteil des atypisch stillen Gesellschafters ist in der Steuerbilanz der atypisch stillen Gesellschaft als Verbindlichkeit auszuweisen (§ 167 Abs. 2 HGB) unter der Position „Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft und sonstigen Teilhaftern (z.B. atypisch still Beteiligten)“.
      Mir (als Nicht-Steuerberater) klingt das zu kompliziert, als dass ich es komplett versetehen würde. Aber offenbar braucht der atypisch stille Gesellschafter dann noch eine Sonderbilanz...

      Kommentar

      Lädt...
      X