Mitarbeiterbeteiligung Freibetrag

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  • Maccie
    Neuer Benutzer
    • 10.10.2023
    • 2

    #1

    Mitarbeiterbeteiligung Freibetrag

    Hallo,

    ich hoffe, ich schicke das ins richtige Forum.

    Ich habe über den AG vergünstigte Aktien bekommen. Nun sehe ich in der Lohnabrechnung, dass die Vergünstigung als geldwerter Vorteil steuerpflichtig eingetragen wurde.
    Meines Wissens gibt es hier einen Freibetrag (erhöht auf 1.440,- im Jahr 2021) lt. §3 Nr. 39 EStG.

    Kann ich dies nachträglich in der Steuererklärung geltend machen und wenn ja wie?

    Vielen Dank
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45984

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Du musst dich selbst schlau machen.

    Durch das Fondsstandortgesetz wurde die Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen ausgeweitet. Zudem gibt es bei Beteiligungen an neu gegründeten und kleinen Unternehmen einen Besteuerungsaufschub.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Maccie
      Neuer Benutzer
      • 10.10.2023
      • 2

      #3
      Vielen Dank,

      ich war auf dieses Forum gekommen, da ich bei einer google Abfrage einige ähnlich gelagerte Fälle hier gesehen hatte.
      Deswegen die Frage hier.

      viele Grüße

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45984

        #4
        Hier werden oft Fragen zum Steuerrecht gestellt, aber eine auf den Einzelfall bezogene Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          In der Regel macht das doch schon der AG richtig, siehe Lohnabrechnung.

          Kommentar

          • stefanbeielster
            Neuer Benutzer
            • 12.10.2023
            • 1

            #6
            Hallo Maccie,

            die Aktiengewährung ist nur steuerfrei, wenn dir der AG die Aktien als Geschenk (ganz oder teilweise) gewährt. Ich entnehme deinen Worten, dass dies so gegeben ist. Du solltest dich daher mal an deinen AG wenden, da hier vermutlich ein administrativer Fehler vorliegt.

            Zum Thema Freibetrag, Anwendung etc. findest du ausführliche Informationen unter https://www.mit-unternehmer.com/mita...talbeteiligung

            Gutes Gelingen und viel Erfolg! Stefan

            Kommentar

            • Bruno Wagner
              Neuer Benutzer
              • 24.11.2023
              • 2

              #7
              Meiner Meinung ist, dass du die steuerlichen Aspekte deiner vergünstigten Aktien richtig verstehst. Der Freibetrag von 1.440 Euro nach §3 Nr. 39 EStG für 2021 ist tatsächlich anwendbar. Du kannst diesen Vorteil in deiner Steuererklärung geltend machen, indem du die entsprechenden Angaben im Formular für Einkünfte aus Kapitalvermögen machst. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.

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              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1355

                #8
                Hier werden oft Fragen zum Steuerrecht gestellt, aber eine auf den Einzelfall bezogene Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
                Moin Maccie, auch ich habe hier schon viele Beitraege gelesen, bei der man durchaus von einer Steuerberatung reden koennte. Ich schreibe bewusst "koennte", denn in einem Anwender-Forum wie diesem hier werden lediglich Meinungen ausgetauscht, somit sind diese Diskussionsbeitraege nach meiner Meinung auch keine Steuerberatung. Kann man das auch auf Wikipedia unter dem Stichwort "Internetforum" nachlesen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                Kommentar

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