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Fälschlicherweise Ehefrau als Person A

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    Fälschlicherweise Ehefrau als Person A

    Guten Tag. Unseren letzten Lohnsteuerjahresausgleich haben mein Ehemann und ich schriftlich 2003 gemacht.
    Bei Elster hatte ich mich, die Ehefrau, wegen der Grundsteuerabgabe registriert.
    nun wollte ich in diesem Jahr einen Lohnsteuerjahresausgleich für uns beide machen. Dabei stellte ich fest, ich hätte mich nicht als Person A anmelden dürfen. Was kann ich nun tun? Ich wollte über Buhl die Erklärung einreichen und komme nun nicht weiter, da ich nicht freigegeben bin, sondern nur mein Ehemann.
    vielen lieben Dank für die Hilfe.
    einen schönen Sonntag wünsche ich noch.

    #2
    Ich wollte über Buhl die Erklärung einreichen und komme nun nicht weiter, da ich nicht freigegeben bin, sondern nur mein Ehemann.
    Hast du den Datenabruf für deinen Mann über Buhl eingerichtet und welches Steuerprogramm von Buhl verwendest du ?

    Der Ehemann muss an erster Stelle eingegeben werden, das hat aber nichts mit dem Bescheinigungsabruf (VaSt) zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      ja, den Datenabruf für meinen Mann habe ich freigegeben. Er ist auch bei Buhl zu sehen, nur bei mir fragt er nach
      dem Freischaltcode. Aber bei Elster steht, dass ich dem Abruf schon zugestimmt habe. Ich habe aber keinen Brief mit dem Freischaltcode für Buhl erhalten. Mein Mann hat einen Freischaltcode für Buhl erhalten.
      ich nutze die App. WISO Steuer.

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        #4
        Man kann doch mit Buhl-Steuerprogrammen in der Regel auch gemischt abrufen. Das heißt, du rufst deine eigenen Bescheinigungen

        direkt bei Mein ELSTER ab. Wenn du Buhl auch für dich den Bescheinigungsabruf erlaubt hast, musst du die Genehmigung dafür

        in deinem Konto bei Mein ELSTER erteilen, da kommt kein Freischaltcode mit der Post.

        Schau mal unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen, ob da ein Antrag von Buhl offen ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hier die Fotos
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 2 Bilder

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            #6
            Da wird doch der Status offen angezeigt, das musst du doch nur genehmigen, dann kannst du mit ein bis zwei Tagen Verzögerung

            deine Bescheinigungen ebenfalls über Buhl abrufen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Oh nein, wie einfach. Sorry!! Danke dir und schönen Sonntag!

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