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2 Lohbsteuerbescheide und am Ende Nachzahlung

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    2 Lohbsteuerbescheide und am Ende Nachzahlung

    Hallo, ich mache gerade meine erste Lohnsteuererklärung. Von meinem Arbeitgeber habe ich zwei Lohnsteuerbescheide 1. Vom 01.01 - 31.08. 23 damals war ich noch auf einer anderen Position und 2. Vom 01.09 - 31.12

    Bei Taxfix wird der erste Bescheid gar nicht akzeptiert, da die Zahlen als "merkwürdig" betitelt werden. Im ersten Bescheid sind es Arbeitslohn 14934,68 Lohnsteuer 942,04€
    17. 177€ 22a./23a 1388,93€ 25. 1217,19€ 26. 280,03€ und 27. 179,18€.

    Wie gesagt für den Zeitraum Januar bis August. Meine Steuerklasse ist 1.

    Wenn ich nur den Bescheid vom 01.01 - 31.12 angebe, komme ich auf eine Nachzahlung von 17 Euro. Was ich bei meiner Steuerklasse eindach nicht nachvollziehen kann, auch wenn es nicht viel geld ist. Liegt es daran, dass ich den ersten Bescheid nicht hinzufügen kann?

    #2
    Bei Taxfix wird der erste Bescheid gar nicht akzeptiert
    Wirklich ? Zumeist kann man solche Hinweise als gelesen markieren. In Steuerprogrammen lassen sich 2 Lohnsteuerbescheinigungen

    nacheinander erfassen. Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, muss man das auch, maßgeblich sind die Einkünfte des Kalenderjahres.

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet, ich verschiebe das Thema deshalb.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn ich nur den Bescheid vom 01.01 - 31.12 angebe, ...
      Also hast du drei Bescheide bekommen? 01.01 - 31.08 und 01.09 - 31.12 sowie 01.01 - 31.12 ? Dann musst du ja auch nur den 3. Bescheid mit den Jahressummen bei Taxfix eingeben. Aber seltsam finde ich, dass du zwei Teilbescheide vom AG bekommen hast, nur weil du eine Position bei dem selben AG gewechselt hast. Das ist mir so noch nicht untergekommen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Nein ich habe nur einen vom 1.1 - 31.8 und dann einen für das gesamte Jahr 2022. Und wie gesagt mich irritiert die Nachzahlung, da es nach dem was ich so gelesen habe ungewöhnlich ist, dass ich mit Steuerklasse 1 nachzahlen muss. Hab auch sonst keine weiteren Einkünfte. Und dass Taxfix die Zeile 4, 22a/ 23a, 25 und 26 nicht bei dem Bescheid von Januar bis August akzeptiert, finde ich auch seltsam

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          #5
          Aber seltsam finde ich, dass du zwei Teilbescheide vom AG bekommen hast, nur weil du eine Position bei dem selben AG gewechselt hast.
          Oft wird beim Statuswechsel vom Auszubildenden zum normalen Arbeitnehmer so verfahren, so selten kommt das gar nicht vor
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Nein ich habe nur einen vom 1.1 - 31.8 und dann einen für das gesamte Jahr 2022
            Im ersten Beitrag hast du aber geschrieben:

            Von meinem Arbeitgeber habe ich zwei Lohnsteuerbescheide 1. Vom 01.01 - 31.08. 23 damals war ich noch auf einer anderen Position und 2. Vom 01.09 - 31.12
            Was stimmt jetzt ? 23 sicher nicht, aber was ist mit 01.09 ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe zwei Lohnsteuerbescheide bekommen 1. 01.01.22 - 31 08.22 und dann der 2. Für das ganze Jahr 2022. Vom September - Dezember habe ich keinen Bescheid vorliegen.

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                #8
                Gelöscht----
                Zuletzt geändert von Malwka; 15.11.2023, 22:24.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Im ersten Beitrag hast du aber geschrieben:


                  Was stimmt jetzt ? 23 sicher nicht, aber was ist mit 01.09 ?
                  Genau ich habe bis zum 31.8 mein Anerkennungsjahr in diesem Unternehmen gemacht und habe ab dem 01.09 im gleichen Unternehmen auf einer anderen Stelle weiter gearbeitet.

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                    #10
                    Es gibt eigentlich gar keine Lohnsteuerbescheide, genauso wenig wie es eine Lohnsteuererklärung gibt.

                    Ich glaub ehrlich gesagt gar nicht, dass Taxfit nicht eine Fehlermeldung in Textform erzeugt.

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                      #11
                      Du musst doch deinen Gehaltsabrechnungen entnehmen können, wie hoch dein Bruttolohn im gesamten Jahr 2022 wirklich war

                      und ob dein Arbeitgeber die erste Lohnsteuerbescheinigung nicht hätte stornieren müssen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Offenbar ist ja die erste Lohnsteuerbescheinigung durch die zweite hinfällig geworden.

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                          #13
                          Es gibt eigentlich gar keine Lohnsteuerbescheide
                          Gemeint sind sicher die Lohnsteuerbescheinigungen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Offenbar ist ja die erste Lohnsteuerbescheinigung durch die zweite hinfällig geworden.
                            Dazu muss er seine Bescheinigungen abrufen. Wenn storniert wurde, ist die nicht mehr abrufbar.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Wäre natürlich auch kein Fehler, wenn man grob abschätzen könnte, ob man wirklich fast 50.000 im Jahr verdient hat, oder vielleicht doch eher gut 30.000

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