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- Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170185136 ElsterVersion: 23.03

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    - Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170185136 ElsterVersion: 23.03

    Hallo,
    ich kann leider die E-Bilanz nciht übertragen.

    Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.
    - Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
    ; angegebene Wert (0.00) stimmt nicht mit dem Wert des Fakts (20581.61) überein.


    Kann mir da bitte jemand helfen. ICh vermute es hat mit dem Anlagenspiegel zu tun. ICh muss aber als kleine GmbH keinen ausfüllen udn würde mir das gerne ersparen. Ist das denn möglich?


    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...70185136%22%7D

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      #3
      Nein, das ist nicht möglich. Sobald in den Bilanz-Aktiva irgendwas im Bereich "Anlagevermögen" steht, muss man den Anlagenspiegel übermitteln - ohne Ausnahme. Eine Befreiung davon gibt es nicht.

      Die Erläuterung zu diesem Subcode lautet auch tatsächlich "Der für eine Position des Anlagevermögens im Brutto-Anlagenspiegel berichtete Periodenendwert stimmt nicht mit dem für dieselbe Position im Bereich "Bilanz" berichteten Wert (Steuerbilanz- oder Handelsbilanzwert) überein."

      Also: Anlagenspiegel ausfüllen, und zwar so, dass die Restwerte aus den Bilanz-Aktiva dabei herauskommen.

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        #4
        Ich habe in dem Zusammenhang gelesen, dass kleine Kapitalgesellschaften zwar handelsrechtliche Erleichterungen genießen (u.a. weniger tiefe Bilanzgliederungen, kein Anlagenspiegel), steuerrechtlich aber nicht oder kaum von solchen Vereinfachungen profitieren. Wenn die E-Bilanz z.B. eine größere Gliederungstiefe fordert als das Handelsrecht, dann müssen diese Informationen ja auch je Geschäftsvorfall bereitgestellt werden, z. B. in Form eines entsprechend gegliederten Kontenplans.

        Zuletzt geändert von timote; 13.12.2023, 12:16. Grund: Link und Zitat eines Anbieters aus Wettbewerbsgründen und wegen der Zitierregeln entfernt, s. auch nachfolgende Beiträge.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Charlie24: Bitte den Werbelink entfernen. Danke.

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            #6
            Hierzu eine Frage: Gibt es da einen verborgenen Link im Text, oder meinst du den Link zum Fachbeitrag? Diesen Link habe ich vorläufig entfernt. Leider fehlt nun die notwendige Quellenangabe.

            Ich mache allerdings im Prinzip genauso wenig Werbung wie andere Benutzer, die z.B. aus Beiträgen von Fachverlagen zitieren bzw. diese verlinken.

            Darüber hinaus: Jede wissenschaftliche Arbeit bis hin zur Schüler-Hausaufgabe, wo zitiert werden muss , macht indirekt Werbung für den Autor und dessen Verlag.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Ja, ich meinte den Link zum "Fachbeitrag" - wo unten auf der Seite sinngemäß steht "Wechseln Sie zu mir für die eBilanz, es gibt eine Wechselprämie, wenn Sie von einer anderen Software wechseln". Natürlich ist das Werbung!

              Ich gebe mir allergrößte Mühe, hier NIE zu schreiben, dass es bei mir kostenlose eBilanz-Software gibt; ich erwähne hier NIE den Namen meiner eBilanz-Software; und ich verlinke hier NIE zu meiner eBilanz-Website - denn Werbung ist hier nicht erlaubt oder zumindest nicht erwünscht. Ein Link zur Konkurrenz, wo drinsteht "wechseln Sie zu mir", ist dann schon unlauterer Wettbewerb. Wenn das durchgeht, mache ich hier künftig auch Reklame für mich in jedem Beitrag, in dem es um eBIlanz geht - gleiches Recht für alle.

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                #8
                Diesen Link habe ich vorläufig entfernt.
                Was dir aber nicht gelungen ist, weshalb ich das jetzt nachgeholt habe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  @mhanft: Da ich dich als fachkundigen und engagierten Benutzer schätze, war es nicht meine Absicht, deine beruflichen Belange zu beeinträchtigen, zumal mir der andere Anbieter bisher unbekannt war. Mir ging es um einen reinen Sachbeitrag, wozu ich mehrere Artikel durchgesehen habe. Das Zitat habe ich nun mangels Quellenangabe ebenfalls gelöscht. Für künftige Threads zur Thematik E-Bilanz bin ich sicherlich sensibilisiert. Die entstandene Irritation bitte ich zu entschuldigen.
                  Zuletzt geändert von timote; 13.12.2023, 12:57.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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