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HILFE! ErrorCode: 610001002 FachlicheFehlerId: 170205100.

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    HILFE! ErrorCode: 610001002 FachlicheFehlerId: 170205100.

    Hallo allerseits,

    bin am Verzweifeln :-( Vielleicht kann jemand helfen - bisher bei sämtlichen Foren die Antwort nicht gefunden, und sogar die Problematik nicht.

    Lexware. E-Bilanz 2023

    Bekomme folgende Felermeldung bei der Prüfung:

    ErrorCode: 610001002
    ErrorText: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen Plausibiltätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden.
    ServerAnswer:
    ServerResult:

    lfde.Fehlernummer: 1
    FachlicheFehlerId: 170205100
    Feldidentifikator: gcd:genInfo.report.id.accountingStandard
    LfdNrVordruck: 1
    Mehrfachzeilenindex: 1
    Nutzdatenticket: 20240125200810
    PrivateKennnummer:
    RegelName: /Kontext/gcd/FehlendeAngabenUeberleitungHandelsbilanz
    Text: Es ist kein werthaltiger Überleitungseintrag vorhanden. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position 'Bilanzierungsstandard' nur unter speziellen Zusatzbedingungen zulässig.
    Untersachbereich:

    -----

    Ich checke einfach nicht, was es bedeutet - "kein werthaltiger Überleitungseintrag vorhanden"-

    Überleitungsrechnung ist korrekt, ist auch vorhanden, es gibt auch ein korrektes Bericht. Die Salden stimmen überein.

    Was könnte die Ursache sein?

    Vielen Dank in Voraus!

    Lg,

    #2
    Anscheinend hast du bei "Bilanzstandard" HGBM eingetragen, was eine (steuerlich ungültige) Handelsbilanz bezeichnet. Zur Überleitung zu einer Steuerbilanz (nur die interessiert das Finanzamt) muss bei mindestens einer Bilanz- (und/oder GuV-)-Position ein Überleitungswert von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz eingetragen sein - und da gibt es offenbar nirgendwo einen.

    Und/oder der Berichtsteil "STU" wurde gar nicht erst ausgewählt.

    Anmerkung: Es ist sehr selten, dass Anwender Handelsbilanzen mit steuerlicher Überleitungsrechnung übermitteln wollen. Oft wird das verwechselt mit "nicht abziehbaren Betriebsausgaben" (30% Bewirtung, Gewerbesteuer) - die haben aber nichts mit Handels-/Steuerbilanz zu tun.

    Kommentar


      #3
      Lieber mhanft,

      vielen Dank für Ihre Zeit und für die Antwort.


      Als Bilanzierungsstandard ist bei mir in der Tat "deutsches Handelsrecht" eingetragen, dazu gehört eine Überleitungsrechnung (die auch gemacht ist und als Bericht verfügbar ist) und bisher hat es auch geklappt.

      Teil "STU" bedeutet vermutlich "Steuerliche Überleitungsrechnung"? Diese ist wie gesagt vorhanden und fehlerfrei. Die Bilanzen sind ausgeglichen.

      Es scheint mir so, dass irgendwie ein Häckchen falsch gestellt wurde oder so... Verglichen mit E-Bilanz des Vorjahres ist m.E Alles gleich eingestellt... (Bis auf die Taxonomie, die nun 6.6 ist und nicht mehr 6.5)

      Wieso er die Werte nicht sieht und wo genau dieser "werthaltiger Überleitungseintrag" enthalten werden muss, kann ich aber nicht nachvollziehen und auch im Netz nirgendwo finden...

      Weiss es jemand besser?

      Vielen Dank in Voraus,

      Kommentar


        #4
        Also welche Häkchen man speziell bei Lexware setzen muss, weiß ich leider nicht - ich kenne das Programm nur dem Namen nach, weil es - entgegen der Werbung - keine kostenlose Demoversion gibt (was die Werbung mit "kostenloser Demoversion" bezeichnet, bedeutet, das Programm erst einmal ganz normal zu kaufen und es innerhalb von 30 Tagen gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben - das ist für mich keine "kostenlose Demoversion").

        Aber um die beiden Fragen aus dem vorigen Posting noch zu beantworten:
        • Ja, der Berichtsteil "STU" ist die "Steuerliche Überleitungsrechnung". Dieser Berichtsteil muss genauso "angekündigt" werden wie die Berichtsteile "Bilanz", "GuV" oder "Betriebsvermögensvergleich". Ohne dass man dafür das zugehörige Häkchen setzt, werden etwaige zugehörige Angaben gar nicht erst übermittelt.
        • Ein steuerlicher Überleitungsbetrag muss bei jeder Position vorhanden sein, an der sich Handels- und Steuerbilanz unterscheiden. Also z.B. bei "Betriebsausstattung" im Anlagevermögen in den Bilanz-Aktiva, wenn handelsrechtliche, steuerlich aber nicht zulässige Abschreibungen vorgenommen wurden. Oder bei selbst geschaffenen Vermögenswerten, die zwar in der Handels-, nicht jedoch in der Steuerbilanz zulässig sind.
        An welcher Position unterscheiden sich denn im vorliegenden Fall Handels- und Steuerbilanz? An dieser Position muss dann der Überleitungswert eingetragen werden. Also wenn z.B. in der Handelsbilanz im Anlagevermögen selbst geschaffene EDV-Software mit 1.000 € steht, dann muss der Überleitungswert dort -1.000 € betragen, damit in der Steuerbilanz an dieser Stelle wieder 0 herauskommt, weil selbst geschaffene EDV-Software in einer Steuerbilanz nicht aktiviert werden darf.

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          #5
          Vielen Dank für die ausführliche Antwort,

          Das komische ist ja gerade, dass Handels- und Steuerbilanz absolut identisch sind und eigentlich nichts zu überleiten ist. Ich nutze skr03 und automatische Zuordning hat immer gepasst. In den letzten Jahren hat es auch funktioniert, und nun kommt dieser blöde unerklärliche Fehler... bin am Verzweifeln.. :-(

          Hätten Sie vllt einen Tip wo ich, auch kostenpflichtig, dazu beraten werden kann? seit drei Tagen sitze ich schon dran... Fertige Bilanz, die nicht gesendet werden kann...

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            #6
            Na, wenn es sich um eine Einheitsbilanz handelt (Handels- und Steuerbilanz identisch), dann darf man auch nicht den Bilanzstandard HGBM auswählen, sondern HAOE (Einheitsbilanz). Dann verlangt das ELSTER-Modul auch keine Überleitungsrechnung.

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              #7
              Wie gesagt, hat in vergangenen Jahren immer geklappt.. Hoffe nun, dass es ein Programmbug ist, was noch korrigiert wird.

              Habe nun ALLE Werte überprüft - Alle stimmen überein, Berichte sehen auch fehlerfrei aus. Sehr ärgerlich - sitze mit einer fertigen Bilanz, die nicht abgeschickt werden kann...

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                #8
                Hast du gar nicht gelesen, was mhanft im vorherigen Beitrag # 6 geschrieben hat? Das klang mir wie die perfekte Lösung.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Das habe ich selbstverständlich gelesen - und es ist leider NICHT die perfekte Lösung. Das trifft die Problematik leider nicht. In den letzten drei Jahren hatte ich stets die gleiche Geschichte - und es hat immer funktioniert.

                  Wenn ich auf "Einheitsbilanz" umswitche, kommen 20 andere Fehler raus.. :-(

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                    #10
                    Habe es letzendlich wie in deinem Rat #6 gemacht.

                    Es gab zunächst bei der Umstellung auf die Einheitsbilanz ein Haufen Fehlermeldungen, es stellte sich aber heraus, dass man in diesem Fall nochmal Anlagenspiegel und BVV ausfüllen muss.. Und dann ging es endlich.

                    Danke mein Freund!

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                      #11
                      Vielen Dank für den Beitrag.
                      Bei mir lag genau der gleiche Fehler vor wie bei AndrejErmolenko und ich hatte genau wie er alles wie im letzten Jahr gemacht.
                      Wenn die Fehlermeldungen besser erklärt wären in Lexware, dann müsste man nicht ewig probieren und recherchieren.
                      Mit der Einheitsbilanz hat es geklappt, komisch das es letztes Jahr mit der anderen Einstellung ging.

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