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Betrag unter Ziffer 10, Auszahlung betriebliche Altersvorsorge

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    Betrag unter Ziffer 10, Auszahlung betriebliche Altersvorsorge

    Ich Versuche mal mein Anliegen ein wenig zu beschreiben.

    Ich habe zum 02.01.2023 meinem Arbeitgeber gewechselt.
    Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch auf eine Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge des alten Arbeitgeber gewartet.
    Im März war es soweit und ich wurde von meinem aktuellen Arbeitgeber angesprochen das mein alter Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse 3 wieder für sich beansprucht hat um mir den Beitrag überweisen hat (ca 2500€)

    Nach langem hin und her habe ich meinem alten Arbeitgeber dazu bekommen diesen Betrag auf Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen da ich keine Lust hatte zum Jahresende nachzuzahlen. So sind dann ca 305€ ans Finanzamt abgeführt worden.
    Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird dieser Betrag jetzt unter Ziffer 10 aufgeführt.

    Durch diese Korrektur habe ich jetzt 3 Lohnsteuerbescheinigungen wo sich auch die Zeiten überschneiden.

    Ist diese Auszahlung überhaupt richtig unter Ziffer 10 angegeben?
    Oder müsste so eine Auszahlung anders aus der Lohnbescheinigung stehen?

    ​​​​​Das Steuerprogramm (Steuer 2023, Aldi/Buhl) "meckert" das ich zu dem Betrag keine Sonderausgaben angegeben habe.

    Warum ich frage ist, warum mir das Programm anzeigt das ich ca 300€ nachzahlen soll.

    Ich habe 2023 auch ein wenig Kurzarbeitergeld bekommen aber dieses wären nur ca 44€ Nachzahlung (lt Berechnung)

    Vielleicht könnt ihr mir ein wenig Licht ins dunkle bringen.


    #2
    Zitat von David* Beitrag anzeigen
    Das Steuerprogramm (Steuer 2023, Aldi/Buhl)
    Also verwendest Du Mein Elster gar nicht. Ich verschieb denn mal in das etwas besser passende Unterforum.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Also verwendest Du Mein Elster gar nicht. Ich verschieb denn mal in das etwas besser passende Unterforum.
      Nee. Nun ist er an einer Stelle, die dem Nirwana gleichkommt.

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        #4
        Ich habe es aus dem Forum rausgeholt. Hier sollte es passen.

        Tschüß

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          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Ich habe es aus dem Forum rausgeholt. Hier sollte es passen.
          Danke.

          L. E. Fant Beiträge nach Forum zu verschieben ist böse!

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            #6
            Naja, vielleicht bin ich ziemlich daneben. Böse bin ich nicht!

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Böse bin ich nicht!
              Natürlich nicht du, aber das offensichtlich nicht gewollte Verschieben in den versteckten Bereich. Ohne den Verweis auf den verschobenen Beitrag wär ich dort nicht gelandet.

              Es ist natürlich seeehr suboptimal, dass dieser Bereich anscheinend beim Verschieben per Default angeboten wird.

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                #8
                Es ist natürlich seeehr suboptimal, dass dieser Bereich anscheinend beim Verschieben per Default angeboten wird.
                Das ist aber eine den Moderatoren bekannte Schwäche der Forensoftware. https://forum.elster.de/anwenderforu...097#post438097
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hat denn jemand einen Tipp auf meine Frage?

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                    #10
                    Es ist ein bekannter Effekt, dass bei Entgelt auf Stkl. 6 neben einer Tätigkeit auf 1 o.ä. Nachzahlungen nicht ungewöhnlich sind. Immerhin ist der Eingangssteuersatz bei 6 nur 14%.

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                      #11
                      Warum möchte denn das Steuerprogramm das ich für diese Einnahmen Sonderausgaben angebe?
                      gibt es da irgendwas was man angeben kann das eine Nachzahlung nicht so hoch ist?

                      Kommentar


                        #12
                        Warum möchte denn das Steuerprogramm das ich für diese Einnahmen Sonderausgaben angebe?
                        Solche Hinweise lassen sich für gewöhnlich als gelesen markieren bzw. ignorieren. Die Programme erwarten, dass auf Lohnsteuerbescheinigungen

                        auch Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt werden, weil das der Regelfall ist. Ist aber in deinem Fall nicht so und erfinden darf man keine Sonderausgaben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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