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Jugendamt zahlt für mich Unterhaltsvorschuss (Kinder)-muss ich das b EStE eintragen?

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    Jugendamt zahlt für mich Unterhaltsvorschuss (Kinder)-muss ich das b EStE eintragen?

    Hallo,
    Aufgrund meiner aktuellen finanziellen Schieflage (beziehe seit Nov. 2023 Bürgergeld) zahlt das Jugendamt
    Unterhaltsvorschuss für unsere Kinder....-
    Ich sitze jetzt mit dem Ziel einen Verlustvor-/ bzw. -nachtrag zu generieren an meiner EStE. für 2023.
    Muss ich den Unterhaltsvorschuss, der ja quasi ein Kredit des Jugendamtes ist, irgendwo eintragen ?
    (Analog zu Lohnersatzleistungen wie dem Bürgergeld). -
    Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Freundliche Grüße
    V.

    #2
    Nein, steuerlich irrelevant, Kindesunterhalt ist pauschal durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten, jedenfalls solange Anspruch darauf besteht. Verluste können im übrigen auch nur durch negative Einkünfte generiert werden, nicht durch Unterhalt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Analog zu Lohnersatzleistungen wie dem Bürgergeld
      Auch das Bürgergeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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