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Automatischer Transfer der Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung

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    Automatischer Transfer der Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung

    Sehr geehrte Damen und Heren,
    ich bin Gründer der Web-Software fitaf (digitalized-accounting.com). Im nächsten Schritt soll die Software zwar erst die USt-erklärung erstellen, aber die USt-Voranmeldung wird schon in der Web-Software fertig erstellt. Als nächstes Wünschen die Kunden sich (wenig überaschend) die automatische Übertragung der Daten an das Finanzamt. Dazu habe ich gerade auf elster.de online einen Nutzer für fitaf beantragt.

    Gerne würde ich das Konzept im Folgenden für die nächsten Schritte mit Ihnen hier abstimmen.

    Das Konzept:
    0. Beantragung des Nutzers [Schon gemacht]
    1. Ich habe verstanden, ich erhalte in den nächsten Tagen einen Nutzer von der Finanzverwaltung per E-Mail
    2. Ich muss sicherstellen, dass der ERIc-Client in C auf den momentan 2 fitaf Webservern läuft
    3. Ich programmiere einen Wrapper, damit ich einfacher aus meiner "Ruby On Rails" basierten Websoftware mit dem Eric-Client in C kommunizieren kann
    4. Ich nutze den Wrapper um eine Kommunikation auf Nutzerwunsch anzustoßen

    Fragen:
    a) Ist das Konzept so richtig?
    b) Für Punkt 3 bräuchte ich eine Dokumentation des Clients, damit ich diesen richtig ansteuern kann. Oder gibt es Ruby on Rails basierte Clients der Finanzverwaltng quasie einen "Ruby Gem für ERIc? Wo erhalte ich die Dokumentation?

    Danke und Gruß
    Julian Hauck




    #2
    Hallo,
    vielleicht bist du da im Entwicklerforum besser aufgehoben ->https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/entwickler

    Tschüß

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      #3
      Aber grundsätzlich ist das Konzept so schon richtig. Man muss halt § 87 d AO beachten (Identifizierung des Auftraggebers und Zurverfügungstellen der Daten zur Prüfung - und alles schön protokollieren und dokumentieren, dass man das gemacht hat)., aber dann sollte das so funktionieren.

      Kommentar


        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Aber grundsätzlich ist das Konzept so schon richtig. Man muss halt § 87 d AO beachten (Identifizierung des Auftraggebers und Zurverfügungstellen der Daten zur Prüfung - und alles schön protokollieren und dokumentieren, dass man das gemacht hat)., aber dann sollte das so funktionieren. [Link entfernt; L. E. Fant]
        Ich stimme auch zu. Grundsätzlich sind die Regelungen ähnlich.
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.03.2024, 13:49.

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