Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ELSTAM Änderungslisten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ELSTAM Änderungslisten

    Liebes Elster Team,

    ich bin neu hier und nicht sicher, das richtige Themengebiet gewählt zu haben.
    Ich bin Arbeitgeber und bekomme heute folgende Fehlermeldung:
    Bei der Datenübertragung ist ein Fehler aufgetreten.

    - Das Elstermodul der Finanzverwaltung meldet:
    Fehler im Transferheader: Die verwendete Signatur ist fuer das von Ihnen gewuenschte Verfahren und Datenart nicht zugelassen. Verfahren: ElsterDatenabholung, Datenart: ElsterLohn2Daten -
    - Fehlernummer: 610101210 Subcode: 130025001 ElsterVersion: 24.04

    Ich habe weder das Zertifikat erneuert, noch sonstige Einstellungsänderungen vorgenommen.
    Ich arbeite mit Lexware und weiß nun nicht, was ich tun kann/ muss?!
    Ich habe bis dato problemlos mit dem Zertifikat ( 2023 erneuert, gültig bis 2026) gearbeitet.

    Danke für Ihre Unterstützung.
    Herzliche Grüße
    Yves

    #2
    Ich habe bis dato problemlos mit dem Zertifikat ( 2023 erneuert, gültig bis 2026) gearbeitet.
    Ist das ein Organisationszertifikat ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich würde sagen ja...
      image.png

      Kommentar


        #4
        Dann tun wir uns hier schwer, eine Lösung aufzuzeigen. Was sagt denn Lexware ?

        https://forum.elster.de/anwenderforu...code-130025001
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Bisher leider noch nichts :-(

          Kommentar

          Lädt...
          X