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Steuer 2023 Erstattung 0€

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    Steuer 2023 Erstattung 0€

    Moin Freunde.
    Ich bin nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin.
    Meine Steuererklärung habe ich mit der Steuer CD 2023 gemacht
    Ich möchte die Daten über Elster einreichen.

    Seit August letztes Jahr mache ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker im ÖD.
    Ich habe einen langen Arbeitsweg.
    Das Steuerprogramm sagt allerdings Erstattung 0€.
    Wie kann das sein?
    Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht?


    Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

    Mfg

    #2
    Wie viel Lohnsteuer wurde denn 2023 einbehalten ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Übersicht ist im Anhang.
      Ich habe allerdings noch keine Beläge hochgeladen.
      Vill. liegt da das Problem?
      Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
      Diese Galerie hat 1 Bilder

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        #4
        Das ist nicht die Antwort auf Charlies Frage. Wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, aknn auch nichts erstattet werden.

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          #5
          Danke für die schnellen Antworten.
          Wie kann ich denn herausfinden, ob und wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde?=)

          Kommentar


            #6
            Wie kann ich denn herausfinden, ob und wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde?=)
            Das sagt dir deine Lohnsteuerbescheinigung für 2023. Die kann man mit deinem Steuerprogramm sicher auch abrufen.

            Wenn keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, solltest du in der Suche deines Steuerprogramms das

            Stichwort Mobilitätsprämie eingeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank.
              Wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde, konnte ich bislang nicht eruieren.
              Beim Versuch, die Mobilitätsprämie zu beantragen, wird meine Einkommen abgefragt.
              Ich habe allerdings nur ein Einkommen als Arbeitnehmer, dieses wurde bereits angegeben.

              Des Weiteren besuche ich mehrere Stationen in meiner Ausbildung.
              Wie kann ich diese angeben?
              Immerhin zeigt das Programm nicht mehr 0 an, sobald ich die Mobilitätsprämie eingebe.

              Mfg
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                #8
                Zitat von jules16.06 Beitrag anzeigen
                Vielen Dank.
                Wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde, konnte ich bislang nicht eruieren.
                Beim Versuch, die Mobilitätsprämie zu beantragen, wird meine Einkommen abgefragt.
                Ich habe allerdings nur ein Einkommen als Arbeitnehmer, dieses wurde bereits angegeben.

                Des Weiteren besuche ich mehrere Stationen in meiner Ausbildung.
                Wie kann ich diese angeben?
                Immerhin zeigt das Programm nicht mehr 0 an, sobald ich die Mobilitätsprämie eingebe.

                Mfg
                Kann es sein, dass du die Entfernung zu deiner Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale zweimal pro Arbeitstag angegeben hast? 342 Arbeitstage erscheinen mir etwas viel. Das wirst du wohl seit August 2023 nicht geschafft haben.
                Für die Berechnung der Entfernungspauschale gilt die einfache Entfernung (pro Arbeitstag).

                Da deine Einkünfte laut dem Anhang in Post 3 anscheinend unter der Steuerfreigrenze liegen, wird dir die Entfernungspauschale vermutlich nichts bringen. Für 2023 musst du nur Steuern zahlen, wenn du mehr als 10908 Euro verdient hast.
                Zuletzt geändert von nullplaner; 27.03.2024, 22:56.

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                  #9
                  Zitat von nullplaner Beitrag anzeigen
                  ....
                  Kann es sein, dass du die Entfernung zu deiner Arbeitsstätte für die Entfernungspauschale zweimal pro Arbeitstag angegeben hast? 342 Arbeitstage erscheinen mir etwas viel. Das wirst du wohl seit August 2023 nicht geschafft haben.
                  .....
                  Hallo,
                  da sind sogar 171 halbiert noch zuviel. Höchstens vielleicht 105 Arbeitstage.

                  Tschüß

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