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E-Bilanz Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170165125

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    E-Bilanz Fehlernummer: 610001002 Subcode: 170165125

    Hallo zusammen,
    Elster meldet obigen Fehler, werthaltigen Fakt in Position „bs.ass.currAss.receive.claim“, Dies ist nur bei Sonderbilanzen zulässig.
    Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung stehen aber an gleicher Stelle wie schon seit Jahren.
    Wo könnte der Fehler liegen.

    #2
    Ja nun - die ELSTER-Plausi-Checks werden halt im Laufe der Zeit immer genauer und penibler... und wenn das bisher ging, heißt das ja nicht, dass es nicht schon immer falsch war

    Im Ernst: Da handelt es sich ja um Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und Pensionsansprüche (Mitunternehmer). Das hat also in der Bilanz einer Personengesellschaft tatsächlich nichts zu suchen, denn die Pension bekommt ja der Mitunternehmer (Gesellschafter) als Person und nicht das Unternehmen selbst. Ist also durchaus plausibel, dass diese Aktiva in die Sonderbilanz des Gesellschafters gehören, der diese Pensionsansprüche hat.

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      #3
      Es handelt sich aber um eine GmbH und um eine noch offene Forderung an die Rückdeckversicherung

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        #4
        Zitat von Elisabeth Janfeld Beitrag anzeigen
        Es handelt sich aber um eine GmbH und um eine noch offene Forderung an die Rückdeckversicherung
        Dann ist das einfach die falsche eBilanz-Position (denn eine GmbH hat keine "Mitunternehmer" - die gibt's nur bei Personengesellschaften: GbR, oHG, KG...).

        Wie wär's denn weiter unten mit "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen"?

        elster231.png

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          #5
          Vielen Dank erstmal - das leuchtet ein.

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            #6
            mhanft # 4: "Wie wär's denn weiter unten mit 'Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen'?"
            Mir leuchtet der Begriff "Lebensversicherungen" nicht ganz ein. Es geht doch um Deckungskapital für eine betriebliche Altersversorgung, auch Planvermögen genannt. Dieses ist handelsrechtlich mit den Pensionsrückstellungen zu saldieren, steuerrechtlich gibt es ein Saldierungsverbot (für dich sicherlich nicht neu).

            Ich hätte von der Taxonomie einen passenderen Begriff wie "Rückdeckungsansprüche aus betrieblicher Altersversorgung" erwartet. Wenn es diesen nicht gibt, wird man wohl wie vorgeschlagen "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen" nehmen müssen. Aber im Prinzip bilanziert man dann ein Wirtschaftsgut, welches man so gar nicht besitzt.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Sorry, fachlich kann ich da nichts dazu beitragen - ich bin Programmierer, kein Steuerberater. Ich habe lediglich in der amtlichen Taxonomie nach dem Begriff "Rückdeck" gesucht, weiter nichts. Und da gibts zweimal "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen", einmal im Anlagevermögen/Finanzanlagen, und einmal im Umlaufvermögen (siehe oben). Ob das inhaltlich/fachlich passt, kann ich als steuerlicher Laie nicht beurteilen.

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                #8
                Ich habe vorhin selbst mal die "Kerntaxonomie 6.7 - steuerliche Sicht" durchsucht und wurde schon von der Vielzahl der Positionen "erschlagen". Mittels mehrerer Suchbegriffe habe ich auch nichts besseres gefunden als "Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen".

                Unter Rückstellungen gab es eine Position mit der ellenlangen Bezeichnung "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Rückstellungen für Zuschussverpflichtungen für Pensionskassen und Lebensversicherungen". Vielleicht hat man beim Deckungskapital (Rückdeckungsansprüche) den Begriff "Pensionskassen" "geschlabbert", keine Ahnung.

                Jedenfalls ist die fehlende Bennung der Altersversorgung trotz der extremer Ausführlichkeit der Taxonomie schon verwunderlich und hat die richtige Auswahl durch die Benutzerin nicht gerade erleichtert.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Nur der Vollständigkeit halber: Taxonomie 6.7 kann man bislang nur für Testübermittlungen verwenden. Der ELSTER-Client ("ERiC") 39.6, der auch Echtfälle mit Taxonomie 6.7 verarbeiten kann, erscheint voraussichtlich am 6. Mai (und dann müssen ihn die Softwarehersteller erst noch implementieren und Updates herausgeben).

                  Für die aktuelle Angelegenheit ist das aber eher irrelevant; an dieser Stelle gibt es meines Wissens keine Unterschiede zwischen den Taxonomien.

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                    #10
                    Hallo, gibt es hier inzwischen eine Lösung?
                    Habe das gleiche Problem, Rückstellung für Gesellschafter (ich als einziger GS-GF in der GmbH)
                    Hatte für 2022 funktioniert :-)

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