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Rentner, freiberuflich

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    Rentner, freiberuflich

    Wenn ich als Rentner, freiberuflich,selbständig, Werbungskosten für ein Arbeitszimmer habe, muss ich die unter "Arbeitnehmer" oder "Rentner" eintragen?

    #2
    Wenn ich als Rentner, freiberuflich,selbständig, Werbungskosten für ein Arbeitszimmer habe, muss ich die unter "Arbeitnehmer" oder "Rentner" eintragen?
    Weder noch ! Deine Betriebsausgaben musst du in der Gewinnermittlung (EÜR) geltend machen.

    Womit werden die Erklärungen erstellt ? Hier bist du nämlich im falschen Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie24, ich mache das zu ersten Mal. Deshalb eine Zusatzfrage: Als "selbständig", "freiberuflicher" Rentner habe ich doch keine Betriebsausgaben - oder? Sind also die Anlagen N und EÜR für meine Werbungskosten zuständig? Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?
      Zuletzt geändert von drHAT; 06.06.2024, 18:02.

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        #4
        Doch, natürlich, Werbungskosten hast Du als Selbständiger nicht. Und die Anlage N ist für Nichtselbständige Einkünfte, für nichts anderes.

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          #5
          Zusatz: Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?

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            #6
            Hallo drHAT !

            Bei Ihrer Fragestellung empfehle ich, zumindest im Erstjahr der freiberuflichen Einkünfte, einen Steuerberater zuhilfe zu nehmen - im Zweitjahr können Sie das, was der Berater dann gemacht hat, ja "fortschreiben"!

            Grundsätzlich - damit Sie erkennen, warum ich diese Empfehlung gebe:

            Es gibt "Renteneinkünfte" - die haben mit Ihren "Einkünften aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit" Null-Komma-Nix zu tun!

            Es gibt "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" - als Rentner haben Sie wahrscheinlich keine derartigen Einkünfte - und die haben ebenfalls mit Ihren "Einkünften aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit" Null-Komma-Nix zu tun!

            Von Renten- und Lohneinnahmen werden "Werbungskosten" abgezogen.

            Von freiberuflichen (Betriebs-)Einnahmen werden (Betriebs-)Ausgaben (auch Arbeitszimmerkosten) abgezogen, das Ergebnis sind dann "Einkünfte aus selbständiger Arbeit"


            Zuletzt geändert von Uwe64; 06.06.2024, 18:47.

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              #7
              Zitat von drHAT Beitrag anzeigen
              Zusatz: Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?
              Da Du nicht verraten hast, mit welchem Programm Du Deine Steuererklärung erstellst, kann die Frage nicht beantwortet werden. Sowas hab ich früher nach Allgemein und Projekt verschoben. Aber richtig ist das eigentlich auch nicht.

              Ich unterstell also jetzt mal, dass Du die Erklärung mit Mein Elster machst, und verschiebe den Thread ins entsprechende Unterforum.

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                #8
                Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?
                Das kommt jetzt darauf an, womit du deine Gewinnermittlung (EÜR) und deine Einkommensteuererklärung erstellst. Wir haben ein Unterforum für

                Mein ELSTER aber auch eines für kommerzielle Steuerprogramme. Wenn du sagst, womit du arbeitest, verschiebe ich das Thema in das passende

                Unterforum.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank für eure freundlichen Hilfen. Ich arbeite/quäle mich durch "WISO 2024" von buhl als Steuerprogramm. Vom Elster-Forum bekomme ich jedoch detailliertere Antworten. Das Steuerprogramm konnte auch meine erste Frage (s.o.) nicht beantworten. Das geht erst mit eurer Hilfe.
                  Zusatzinfo: Als ehemaliger Hochschulangehöriger schreibe ich Fachbeiträge. Bin also nach meiner Einschätzung "freiberuflich" und "selbständig". Habe aber auch Kosten (Arbeitszimmer, PC, Druckerpapier usw., also Werbungskosten). Daher meine oben gestellte Frage, wo ich diese Kosten eintragen muss. Für eure Beiträge danke ich auf jeden Fall. Für weitere wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
                  Freundliche Grüße

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                    #10
                    Zitat von drHAT Beitrag anzeigen
                    Ich arbeite/quäle mich durch "WISO 2024"
                    Ok.

                    Dann verschieb ich nochmal.

                    Kommentar


                      #11
                      Habe aber auch Kosten (Arbeitszimmer, PC, Druckerpapier usw., also Werbungskosten).
                      Du musst dich von dem Begriff Werbungskosten gedanklich verabschieden. Bei selbstständiger Arbeit sind das Betriebsausgaben.

                      Mit deinem Steuerprogramm kannst du auch die Gewinnermittlung (EÜR) erstellen, dort gehören deine Betriebsausgaben erfasst.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Das sind alles wertvolle Hilfestellungen. Danke euch allen...
                        Zusatz (L.E.Fant): Wohin hast Du mich verschoben (Forum)?

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                          #13
                          Wohin hast Du mich verschoben (Forum)?
                          Man sieht das doch. Das Unterforum heißt: ELSTER in kommerzieller Steuersoftware
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Danke, ich schäme mich ...

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