Wenn ich als Rentner, freiberuflich,selbständig, Werbungskosten für ein Arbeitszimmer habe, muss ich die unter "Arbeitnehmer" oder "Rentner" eintragen?
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Wenn ich als Rentner, freiberuflich,selbständig, Werbungskosten für ein Arbeitszimmer habe, muss ich die unter "Arbeitnehmer" oder "Rentner" eintragen?
Womit werden die Erklärungen erstellt ? Hier bist du nämlich im falschen Unterforum.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke, Charlie24, ich mache das zu ersten Mal. Deshalb eine Zusatzfrage: Als "selbständig", "freiberuflicher" Rentner habe ich doch keine Betriebsausgaben - oder? Sind also die Anlagen N und EÜR für meine Werbungskosten zuständig? Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?Zuletzt geändert von drHAT; 06.06.2024, 19:02.
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Hallo drHAT !
Bei Ihrer Fragestellung empfehle ich, zumindest im Erstjahr der freiberuflichen Einkünfte, einen Steuerberater zuhilfe zu nehmen - im Zweitjahr können Sie das, was der Berater dann gemacht hat, ja "fortschreiben"!
Grundsätzlich - damit Sie erkennen, warum ich diese Empfehlung gebe:
Es gibt "Renteneinkünfte" - die haben mit Ihren "Einkünften aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit" Null-Komma-Nix zu tun!
Es gibt "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" - als Rentner haben Sie wahrscheinlich keine derartigen Einkünfte - und die haben ebenfalls mit Ihren "Einkünften aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit" Null-Komma-Nix zu tun!
Von Renten- und Lohneinnahmen werden "Werbungskosten" abgezogen.
Von freiberuflichen (Betriebs-)Einnahmen werden (Betriebs-)Ausgaben (auch Arbeitszimmerkosten) abgezogen, das Ergebnis sind dann "Einkünfte aus selbständiger Arbeit"
Zuletzt geändert von Uwe64; 06.06.2024, 19:47.
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Zitat von drHAT Beitrag anzeigenZusatz: Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?
Ich unterstell also jetzt mal, dass Du die Erklärung mit Mein Elster machst, und verschiebe den Thread ins entsprechende Unterforum.
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Welches Unterforum wäre für meine Frage zuständig?
Mein ELSTER aber auch eines für kommerzielle Steuerprogramme. Wenn du sagst, womit du arbeitest, verschiebe ich das Thema in das passende
Unterforum.Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen Dank für eure freundlichen Hilfen. Ich arbeite/quäle mich durch "WISO 2024" von buhl als Steuerprogramm. Vom Elster-Forum bekomme ich jedoch detailliertere Antworten. Das Steuerprogramm konnte auch meine erste Frage (s.o.) nicht beantworten. Das geht erst mit eurer Hilfe.
Zusatzinfo: Als ehemaliger Hochschulangehöriger schreibe ich Fachbeiträge. Bin also nach meiner Einschätzung "freiberuflich" und "selbständig". Habe aber auch Kosten (Arbeitszimmer, PC, Druckerpapier usw., also Werbungskosten). Daher meine oben gestellte Frage, wo ich diese Kosten eintragen muss. Für eure Beiträge danke ich auf jeden Fall. Für weitere wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
Freundliche Grüße
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Zitat von drHAT Beitrag anzeigenIch arbeite/quäle mich durch "WISO 2024"
Dann verschieb ich nochmal.
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Habe aber auch Kosten (Arbeitszimmer, PC, Druckerpapier usw., also Werbungskosten).
Mit deinem Steuerprogramm kannst du auch die Gewinnermittlung (EÜR) erstellen, dort gehören deine Betriebsausgaben erfasst.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wohin hast Du mich verschoben (Forum)?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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