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Fremdwährungsgewinne in USD. Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Kane Beitrag anzeigen
    Ich nutze ... die Steuersoftware Cointracking
    Nachdem es in Deiner Frage offenbar nicht um Mein Elstter geht, verschieb ich mal in ein anderes Unterforum.

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  • Charlie24
    antwortet
    Soweit ich weiß, werden die Änderungen bei der Besteuerung erst in der Zukunft wirksam.

    Hier eine Info einer Bank: https://b2b.dab-bank.de/media/DAB-BN...ung_privat.pdf

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  • Fremdwährungsgewinne in USD. Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte?

    Hallo,

    wie muss ich Fremdwährungsgewinne, die ich mit USD erzielt habe, eintragen?

    Ein paar Infos zu meiner Situation: Ich nutze zur Erstellung meiner Steuererklärung im Bereich Crypto die Steuersoftware Cointracking. Normalerweise ist diese auch recht aktuell und ordnet die Transaktionen steuerlich richtig zu. Ich habe vor einigen Tagen gemerkt, dass dort nun Fremdwährungsgewinne in USD nun scheinbar einheitlich den Kapitaleinkünften zuordnet (unter den Devisengeschäften) anstatt wie früher zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Der Support konnte mir nicht genau begründen, warum diese Änderung stattgefunden hat (vermutlich, weil ich selbst nur den technischen Bereich kontaktieren kann). Mein Steuerberater hat mich auf das BMF Schreiben v. 19.05.22 verwiesen ( https://datenbank.nwb.de/Dokument/939667/ ) und hat folgendes dazu geschrieben:

    "Sofern es sich um Gewinne aus Veräußerung oder Rückzahlung einer verzinslichen Kapitalforderung handelt sind die Einkünfte gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 u. Abs. 4 Satz 1 EStG aus Kapitalerträgen. Bei Gewinnen aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer unverzinslichen Kapitalforderung oder eines unverzinslichen Fremdwährungsguthabens handelt es sich dagegen um Sonstige Einkünfte gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.".

    In meinem Fall geht es um Fremdwährungsgewinne in USD, die zum Teil durch Darlehen in USD entstanden sind aber größtenteils hatte ich einfach USD über einen längeren Zeitraum auf der Börse gehalten und später mit Gewinn in EUR getauscht. Laut BMF sind ersteres dann Kapitalerträge und letzteres private Veräußerungsgeschäfte? Somit macht die Änderung in Cointracking für mich keinen Sinn, da meine Gewinne größtenteils eigentlich private Veräußerungsgeschäfte sein müssten.

    Ich verstehe aber auch selbst nicht, wann etwas als Devise bezeichnet werden kann und wann nicht (ich gehe davon aus, dass Cointracking diese Trades als Devisengeschäfte bezeichnet und deswegen diese Einordnung vornimmt). Weiss hier jemand vielleicht etwas näheres dazu? Für mich wäre die neue Einordnung steuerlich besser aber hierfür müsste ich verstehen, ob es eine Grundlage gibt für diese Einordnung.

    Danke!
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