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zu GnuCash :: Früher war es GnuCash nicht möglich Daten ans FA zu übermitteln -

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    zu GnuCash :: Früher war es GnuCash nicht möglich Daten ans FA zu übermitteln -

    hallo u. guten Abend

    Extrafrage zu GnuCash :: Früher war es GnuCash nicht möglich Daten ans FA zu übermitteln - ist das heute anders?

    freue mich auf einen Tipp

    #2
    Hallo und guten Abend,


    eine Frage: kann man mit GnuCash denn auch die Daten aus Bilanz und GuV ans Finanzamt übermitteln?

    Freue mich auf einen Tipp

    mfg

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      #3
      Offenbar ist das nicht möglich.

      https://wiki.gnucash.org/wiki/De/Datenaustausch

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        #4
        Die einzige Möglichkeit ist meines Wissens, die Kontensalden zu exportieren und die in ein eBilanz-Programm seiner Wahl zu importieren.

        Du kannst ja mal nach "ebilanz export aus gnucash" googeln...

        Kommentar


          #5
          guten Abend lieber L.E.Fant hallo Mhanft,
          vielen dank Das hilft schonmal weiter. Ich werde mir das alles genauer ansehen.

          BTW: Mit Elster geht so gar nix bei Kapitalgesellschaften!!? M.a.W. also Elster kann man für Kapitalgesellschaften gar ned gebrauchen!?


          ich gucke mir die diversen E-Bilanz-Programme an.

          ihr habt mir schon jetzt sehr geholfen - wieder einmal


          LG Apolllo

          Kommentar


            #6
            Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
            BTW: Mit Elster geht so gar nix bei Kapitalgesellschaften!!? M.a.W. also Elster kann man für Kapitalgesellschaften gar ned gebrauchen!?
            Doch, alles außer der E-Bilanz geht mit Elster: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung...

            Kommentar


              #7
              hallo und guten Abend InsideFA


              vielen vielen Dank für deine Rückmeldung - die Infos und Tipps. Das ist sehr sehr wertvoll und hilft hier weiter.

              Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
              Doch, alles außer der E-Bilanz geht mit Elster: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung...
              m.a..W. wenn ich das richtig verstanden hab - dann kann ich alles (/!) mit Elster machen was eine (kleine) Kapitalgesellschaft machen muss. - abgesehen von der Übermittlung der DATEN der E-Bilanz an das Bundesamt - (den Bundesanzeiger)?


              Freue mich von Euch nochmals kurz zu hoeren.

              vg Apollo

              ps: hier - gehts um eine kleine (oder eben vllt. doch Kleinst-) Kapitalgesellschaft, die die Bilanz m.E. nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB).
              Hat dieser Umstand denn auch beim Einreichen (Übermitteln) der DATEN an den Bundesanzeiger - eine Relevanz - eine Bedeutung!?
              VG

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                #8
                Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
                m.a..W. wenn ich das richtig verstanden hab - dann kann ich alles (/!) mit Elster machen was eine (kleine) Kapitalgesellschaft machen muss. - abgesehen von der Übermittlung der DATEN der E-Bilanz an das Bundesamt - (den Bundesanzeiger)?
                Ja, das ist im Prinzip richtig.

                Wobei man die (E-)Bilanz ans Finanzamt und an den Bundesanzeiger übermitteln muss - das sind zwei (rechtlich und technisch) unterschiedliche Vorgänge. Und auch der Inhalt ist (i.d.R.) unterschiedlich, denn...

                Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
                ps: hier - gehts um eine kleine (oder eben vllt. doch Kleinst-) Kapitalgesellschaft, die die Bilanz m.E. nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB).
                Hat dieser Umstand denn auch beim Einreichen (Übermitteln) der DATEN an den Bundesanzeiger - eine Relevanz - eine Bedeutung!?
                ...diese handelsrechtlichen Erleichterungen (z.B. dass im Bundesanzeiger keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlicht werden muss), gelten nicht im Steuerrecht: In der eBilanz ans Finanzamt muss man die "Hosen runterlassen" und alles bis ins kleinste Detail aufdröseln - hier gibt es null Erleichterungen aufgrund der Größe der Kapitalgesellschaft.

                Kommentar


                  #9
                  hallö u guten Tag,

                  vielen Dank für die schnelle und so ausführliche Rückmeldung. Das ist alles sehr sehr hilfreich!"

                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Ja, das ist im Prinzip richtig.

                  Wobei man die (E-)Bilanz ans Finanzamt und an den Bundesanzeiger übermitteln muss - das sind zwei (rechtlich und technisch) unterschiedliche Vorgänge. Und auch der Inhalt ist (i.d.R.) unterschiedlich, denn...

                  ...diese handelsrechtlichen Erleichterungen (z.B. dass im Bundesanzeiger keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlicht werden muss), gelten nicht im Steuerrecht: In der eBilanz ans Finanzamt muss man die "Hosen runterlassen" und alles bis ins kleinste Detail aufdröseln - hier gibt es null Erleichterungen aufgrund der Größe der Kapitalgesellschaft.


                  Danke ! Alles sehr aufschlussreich.

                  ans Finanzamt muss man die "Hosen runterlassen" und alles bis ins kleinste Detail aufdröseln - hier gibt es null Erleichterungen aufgrund der Größe der Kapitalgesellschaft.
                  ... und was ist - wenn man in Richtung des FA eine sogenannte "Null-Meldung" abliefert!? - Was ist mit diesem "Spezialfall"?

                  LG
                  Apollo

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                    #10
                    Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
                    ... und was ist - wenn man in Richtung des FA eine sogenannte "Null-Meldung" abliefert!? - Was ist mit diesem "Spezialfall"?
                    Alles Null kann bei einer Kapitalgesellschaft schon gar nicht gehen (auch dann nicht, wenn der Geschäftsbetrieb vollständig ruht) - denn im Eigenkapital in den Passiva muss zumindest das notarielle Stammkapital stehen, und das kann nicht Null sein.

                    Diesen Fall gibt es also nicht

                    (Wenn man trotzdem eine vollständig leere - oder sonst irgendwie unsinnige - eBilanz abgibt, kriegt man ein paar Wochen später einen netten Brief, der einen zur Bilanzkorrektur auffordert.)

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