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Erstmalige Steuererklärung mit einem Steuerprogramm

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    Erstmalige Steuererklärung mit einem Steuerprogramm

    Servus Experten,

    ich mache für 2024 erstmals mit Elster die Steuererklärungen (für mich mit Ehefrau, meinen Sohn-verh.- und meine Enkelin) und habe leider zu meinen Fragen nichts konkretes gefunden. Falls doch schon beantwortet bin ich für einen Hinweis dankbar.

    Die Steueranträge liegen für alle 3 Fälle mit einem Elster geeigneten Steuerprogramm (Buhl) vor, Benutzerkonto ist aktiviert, Zertifikatsdatei habe ich.
    Dass ich mit meinem Zertifikat die Steueranträge für alle 3 abgeben kann ist mir bekannt.

    Bei der ersten Einwahl in mein Benutzerkonto sind nur meine bei der Anmeldung/Aktivierung eingegebenen Daten vorhanden.

    Fragen:
    1. Werden alle im Steuerprogramm vorhandenen Daten bei der ersten Abgabe automatisch nach Elster übertragen oder muss ich da vorher in Elster etwas eintragen/einstellen?
    A. für mich/Ehefrau?
    B. für Sohn/Enkelin?

    2. Ich muss offensichtlich "Bescheinigungen abrufen", für meine Ehefrau, für meinen Sohn, für dessen Ehefrau und meine Enkelin? Und dann in meinem Konto eintragen?

    Danke und Gruß
    Zuletzt geändert von ElNeu24; Gestern, 19:59.

    #2
    In Mein Elster sind nur in Mein Elster erstellte Erklärungen sichtbar.

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      #3
      Das würde mich auch interessieren, wie Buhl, Haufe & Co die Buchungen nach Elster transferieren. Das muss ein erheblicher Aufwand sein. Im übrigen bewundere ich den Fragesteller, dass er es geschafft hat, mit solchen Programmen zu arbeiten. Ich nicht und verwende mein bewährtes Excel.

      Taunusmann

      Kommentar


        #4
        Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
        Das würde mich auch interessieren, wie Buhl, Haufe & Co die Buchungen nach Elster transferieren.
        ​​​​​​ERiC
        Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
        Ich nicht und verwende mein bewährtes Excel.
        Wissen wir, ist hier aber ziemlich uninteressant.

        Kommentar


          #5
          Erstens verschiebe ich das Thema in ein besser passendes Unterforum, du arbeitest ja nicht mit Mein ELSTER.

          Zweitens stelle ich die Frage, ob du den Steuer-Abruf über Buhl nutzen willst oder Bescheinigungen lieber selbst direkt bei der Finanzverwaltung abrufen willst
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo EINeu24,

            ich habe mehrere Jahre meine Steuererklärung über Taxman abgegeben, das ist vermutlich ein mit Buhl vergleichbares Programm.
            Darin werden alle Daten eingetragen (für 2024 wirst du das sicherlich noch nicht erledigt haben können, denn wir sind noch im November) und dann gesammelt ans Finanzamt übertragen. (Wie das technisch funktioniert kann ich nicht erklären. Aber es funktioniert.)
            Vorteil solcher Art von Programmen gegenüber der direkten Eingabe in Elster: Du bekommst mehr informative Unterstützung.
            Nachteil solcher Art von Programmen: Du findest die abgegebenen Erklärungen NICHT in Elster in deinem Benutzerkonto. Wenn du die abgegebene Erklärung für dich speichern willst, musst du im Programm nach der dazugehörenden Funktion suchen, die es mit ziemlicher Sicherheit geben wird.

            In Taxman kann man den Bescheinigungsabruf anstoßen, ob das bei Buhl auch geht, müsstest du selbst erforschen.
            Diese Bescheinigungen gehören in die dazu gehörenden Steuererklärungen, nicht in dein "Konto".

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              #7
              In Taxman kann man den Bescheinigungsabruf anstoßen, ob das bei Buhl auch geht, müsstest du selbst erforschen.
              Das geht mit allen kommerziellen Steuerprogrammen. Buhl bietet allerdings unterschiedliche Wege an.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo ElNeu24!

                1. Sie geben keine "Steueranträge" ab, sondern Sie geben "Steuererklärungen" ab!

                2. Entweder Sie erledigen alles (!) über ein externes Steuerprogramm, oder Sie erledigen alles (!) über das ElsterOnlinePortal (EOP)!

                3. Wer ein externes Steuerprogramm nutzt, muss sich m.E. m.W. nach dem Anmeldeprozedere "eigentlich nie mehr" im Elster-Konto anmelden - vielleicht ist selbst die Erstanmeldung durch das externe Steuerprogramm möglich !? - und wenn doch die direkte Einwahl ins EOP notwendig sein sollte, dann sagt Ihnen das Programm, dass Sie sich dort aus diesem oder jenem Grund anmelden müssen und dies oder jenes dort tun müssen!

                4. Externe Programme können alles (!), was das Elster-Programm auch kann, und noch vieles mehr!

                5. Jedes externe Programm funzt irgendwie individuell anders - befassen Sie sich intensiv mit dem von Ihnen ausgewählten Programm - nutzen Sie die mit dem Kaufpreis bezahlte (!) hotline des Softwareanbieters - melden Sie sich in dem wohl meist vorhandenen Anwender-Forum / der Community des Softwareanbieters an!

                6. Lesen sie hier im Forum diesen Artikel, der vermittelt, was alles gemacht werden kann - gilt selbstverständlich auch für externe Programme:
                https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

                Zuletzt geändert von Uwe64; Heute, 11:02.

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                  #9
                  Merci an alle die sich beteiligten,

                  ich habe verstanden:

                  - Dass mein gewohntes Steuerprogramm die Daten wahrscheinlich alle überträgt - dazu frage ich bei Buhl auch noch nach.

                  - Bei Elster muss ich offensichtlich noch für jeden beteiligten am Steuerfall die "Einverständniserklärung" = Bescheinigung abrufen und eintragen.

                  - 2025 werde ich dann einfach einmal den ersten Fall nach Elster "übertragen" und schauen was passiert.

                  Bis dahin nochmals danke und Gruß

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