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Erbengemeinschaft Einnahmen aus Landwirtschaftlicher Verpachtung

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    Erbengemeinschaft Einnahmen aus Landwirtschaftlicher Verpachtung

    Hallo Zusammen,

    Wie trage ich anteilige Einnahmen einer Erbengemeinschaft ein, sie besteht aus 4 Personen einschließlich mir. Aus Anlage V werde ich nicht ganz schlau.. eigentlich müsste es ja hier reinkommen, aber dort sind die Eingabefelder für Bebaute Grundstücke und die dortigen Einnahmen und Ausgaben auszufüllen. Ich weiß das war eigentlich ganz simpel aber bei meiner Datenübernahme hat es meine Eingabe vom letzten Jahr nicht übernommen, vielleicht hat sich das Formular geändert und nun ist es irgendwo bei Anlage N einzutragen. Jedenfalls wenn mir jemand bitte genau sagen kann Anlage, Seite und Feld .. wäre ich euch sehr sehr dankbar. und auch sonst über jeden Hinweis.


    Liebe Grüße,

    Alicia

    #2
    Ab 2023 gibt es dafür die Anlage V-Sonstige.

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      #3
      Dankeschön habs gefunden

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        #4
        Zitat von Ali.Zi Beitrag anzeigen
        Dankeschön habs gefunden
        Wo hast du es gefunden? Kannst du mir bitte sagen, wo sie sind?
        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 23.12.2024, 15:28. Grund: Link entfernt

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          #5
          Wo hast du es gefunden? Kannst du mir bitte sagen, wo sie sind?
          Die Anlage V-Sonstige ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die du deinem Entwurf hinzufügen musst.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Nachtrag: Falls ein kommerzielles Steuerprogramm genutzt wird, erfasst man den eigenen Anteil an Einkünften einer Gemeinschaft üblicherweise

            unter Einkünfte aus Beteiligungen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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