Hallo ins Forum!
Wir müssen uns über die Weihnachtsfeiertage mit einer durch das Finanzamt angeforderten Umsatzsteuererklärung für 2023 „rumschlagen“. Dies kam für uns überraschend, da wir für 2023 eigentlich erfolgreich von der Regelbesteuerung auf die Kleinunternehmerregelung gewechselt haben. (Photovoltaikanlage und weiteres Kleingewerbe).
Die Jahre zuvor haben wir die Steuererklärung von einem Steuerberater vornehmen lassen, da dass die reguläre Einkommenssteuererklärung vom Aufwand her deutlich überstiegen hat. Aufgrund des Wechsels und der damit verbundenen Kosten haben wir uns entschieden uns vom Steuerberater abzuwenden. Da wir nur von einer „Nullsteuererklärung“ ausgegangen sind, erschien das auch entspannt.
Nun spuckt das WISO-Programm allerdings eine Fehlermeldung aus, an der wir nicht weiterkommen und hoffe auf Hilfe oder Tipps von euch:
„Fehler
Steuerpflichtige Umsätze
Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen infolge des Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 114 bei Steuer- und Vorsteuerbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren.“
Müssen wir tatsächlich die Daten bzw. Umsätze aus der Steuererklärung von 2022 eintragen?
Herzlichen Dank vorab!
Wir müssen uns über die Weihnachtsfeiertage mit einer durch das Finanzamt angeforderten Umsatzsteuererklärung für 2023 „rumschlagen“. Dies kam für uns überraschend, da wir für 2023 eigentlich erfolgreich von der Regelbesteuerung auf die Kleinunternehmerregelung gewechselt haben. (Photovoltaikanlage und weiteres Kleingewerbe).
Die Jahre zuvor haben wir die Steuererklärung von einem Steuerberater vornehmen lassen, da dass die reguläre Einkommenssteuererklärung vom Aufwand her deutlich überstiegen hat. Aufgrund des Wechsels und der damit verbundenen Kosten haben wir uns entschieden uns vom Steuerberater abzuwenden. Da wir nur von einer „Nullsteuererklärung“ ausgegangen sind, erschien das auch entspannt.
Nun spuckt das WISO-Programm allerdings eine Fehlermeldung aus, an der wir nicht weiterkommen und hoffe auf Hilfe oder Tipps von euch:
„Fehler
Steuerpflichtige Umsätze
Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer (Nachsteuer) auf vereinnahmte Anzahlungen infolge des Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 114 bei Steuer- und Vorsteuerbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren.“
Müssen wir tatsächlich die Daten bzw. Umsätze aus der Steuererklärung von 2022 eintragen?
Herzlichen Dank vorab!
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