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Wechsel HomeOffice unterjährig zwischen Ehepartnern

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    Wechsel HomeOffice unterjährig zwischen Ehepartnern

    Hallo zusammen,


    aktuell stehe ich vor einem kleinen "Problem" in meiner Steuererklärung für 2023:

    Bisheriger Stand (für 2022): Ehemann hatte seinen Mittelpunkt der Tätigkeit im eigenen Arbeitszimmer, das auch unbeschränkt steuerlich geltend gemacht wurde. Die Ehefrau hatte aufgrund Platzmangel kein eigenes Zimmer, hat daher also die HomeOffice Pauschale genutzt. Soweit so gut.

    Der Ehemann hat 2023 den Arbeitgeber gewechselt (zum Mai) und hatte danach seinen Mittelpunkt der Tätigkeit nicht mehr im Arbeitszimmer (da vom neuen Arbeitgeber Home Office aktuell nur eingeschränkt möglich war). In das nun frei gewordene Arbeitszimmer ist die Ehefrau gezogen.

    Die Idee jetzt:
    Ehemann gibt Arbeitszimmer von Januar bis April an (danach die Pauschale für einzelne Tage)
    Ehefrau gibt von Januar bis April einzelne Tage an und danach soll dann das Arbeitszimmer vollständig angegeben werden.


    Problem: Pauschale und vollständiger Abzug des Home Office sind zusammen nicht möglich, obwohl es ja nicht parallel erfolgen würde.
    Bei Wiso zum Beispiel kann ich das so nicht angeben.


    Hatte das jemand schon mal exakt so? Wie gibt man das sauber ein?

    Gruß
    Markus

    #2
    Zitat von Markus E Beitrag anzeigen
    Ehemann gibt Arbeitszimmer von Januar bis April an (danach die Pauschale für einzelne Tage)
    Ehefrau gibt von Januar bis April einzelne Tage an und danach soll dann das Arbeitszimmer vollständig angegeben werden.
    Das ist m. E. genau so zulässig, da sich sowohl beim Ehemann als auch bei der Ehefrau die Zeiten der Geltendmachung des Arbeitszimmers und die der Geltendmachung der Home-Office-Pauschale nicht überschneiden.

    Probier das noch mal mit der Angabe dieser Kosten nur bei einem Ehegatten - funktioniert es da?

    Sollte tatsächlich eine wechselseitige Beeinflussung der Angaben für Ehemann und Ehefrau vorliegen wär das ein Programmfehler.

    Aus dem Gesetz ergibt sich, soweit ich das sehe, auch nicht, dass die Wahl zwischen Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale nur einheitlich für ein Kalenderjahr getroffen werden kann. § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 3 EStG schränkt die Abzugsfähigkeit der Home-Office-Pauschale ja nur ein, SOWEIT ein Arbeitszimmerabzug erfolgt ist. Und der Arbeitszimmerabzug wurde ja monatsanteilig gekürzt, so dass keine Überschneidung vorliegt.

    Wurden denn die Zeiten der jeweiligen Geltendmachung korrekt eingetragen, so dass sich keine Überschneidung ergibt (soweit das überhaupt vom Formular abgefragt wird, habe ich jetzt nicht geprüft)?
    Zuletzt geändert von Telepeter; 28.12.2024, 07:04.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Markus E Beitrag anzeigen
      Bei Wiso zum Beispiel kann ich das so nicht angeben.
      Hier sind wir allerdings im Unterforum zu Mein Elster. Ich verschieb das dann mal entsprechend.

      Kommentar

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