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Fehlermeldung in E-Bilanz Zentrale von LFO Pro bei Übermittlung einer Bilanz

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    Fehlermeldung in E-Bilanz Zentrale von LFO Pro bei Übermittlung einer Bilanz

    Hallo,

    ich hoffe, daß das hier für mein Problem das richtige Forum ist

    Mit der E-Bilanz Zentrale in Lexware Financial Office Pro versuche ich die Bilanz 2023 einer GmbH & Co KG zu übermitteln. Die Bilanz 2022 ging im Jahr zuvor. Für eine andere GmbH & Co KG funktionierte die Übermittlung der Bilanz 2023 auch.
    Es muß etwas im Bereich Kapitalkontenentwicklung oder steuerlicher Betriebsvermögensvergleich nicht passen. Aber was??

    Das ist die Fehlermeldung:

    Ergebnis der Prüfung
    ErrorCode: 610001002
    ErrorText: Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel. Zur Ermittlung der fehlgeschlagenen
    Plausibilitätsprüfungen muss der Rückgabepuffer (Parameter "rueckgabeXmlPuffer") ausgewertet werden.
    ServerAnswer:
    ServerResult:
    lfde.Fehlernummer: 1
    FachlicheFehlerId: 170165124
    Feldidentifikator: gaap:bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerall y.corrDeposit
    LfdNrVordruck: 1
    Mehrfachzeilenindex: 1
    Nutzdatenticket: 20250205032536
    PrivateKennnummer:
    RegelName:
    Text: [318,131] Die Position '{http://www.xbrl.de/taxonomies/de-gaap-ci-2022-05-
    02}bs.eqLiab.equity.netIncome.taxBalanceGenerally. corrDeposit' ist für die Einreichung bei der Finanzverwaltung nicht zugelassen.
    Untersachbereich:

    Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen

    #2
    Es handelt sich um die Position Einlagenkorrektur im steuerlichen Ausgleichsposten in den Bilanz-Passiva:

    elster274.png

    Als Beschreibung dazu steht in der Taxonomie:
    Die Position "Einlagenkorrektur" beinhaltet die durch die Finanzverwaltung vorgenommene(n) Änderungen der Einlagen.
    Also anscheinend darf man das selber nicht belegen - da schreibt wohl ggf. das Finanzamt was rein, in korrigierten Bilanzen oder so...

    Ist ein steuerlicher Ausgleichsposten denn wirklich nötig? Ist eigentlich recht ungewöhnlich... die Beschreibung dazu lautet:
    Die Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten“ kann zur Abbildung von Unterschieden zwischen dem handels- und steuerrechtlichen Kapital, welche sich beispielsweise aus Ansatz- und / oder Bewertungsunterschieden ergeben, genutzt werden. Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften / Mitunternehmerschaften, welche nicht unter § 264a ff. HGB fallen, unterliegt der Kapitalausweis keinen strengen handelsrechtlichen Gliederungsvorgaben. § 247 Abs.1 HGB fordert lediglich das Eigenkapital gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Demgemäß können daher die o.g. Differenzbeträge bei den für diese Rechtsformen hinterlegten Kapitalpositionen berücksichtigt werden. In diesen Fallkonstellationen gilt dies sowohl für die Übermittlung einer reinen Steuerbilanz, als auch für die im Rahmen einer Überleitungsrechnung zu berücksichtigenden Anpassungsbeträge. Unterliegen Unternehmen hinsichtlich ihres Eigenkapitalausweises jedoch den gesonderten Vorschriften der §§ 264c, 266 HGB ff. wird in der Literatur vertreten, dass handelsrechtliche Gliederungsvorgaben auch steuerlich zu beachten sind. Nach dieser Auffassung dürfen auch in einer Steuerbilanz / übergeleiteten Handelsbilanz handelsrechtliche Kapitalausweise –bspw. hinsichtlich des Festkapitals, Stammkapitals, Rücklagen, Jahresüberschuss etc.- sowohl hinsichtlich des Ausweises selbst, als auch dem Wert nach nicht anders als in der maßgebenden Handelsbilanz dargestellt werden. Der steuerliche Ausgleichposten dient somit in diesen Sachverhalten als genereller Korrekturposten zum handelsbilanziellen Kapitalausweis. Gleiches gilt für die im Rahmen einer von der Finanzverwaltung in diesem Rechtssinn zu erfassenden Änderungen. Der steuerliche Ausgleichsposten verbleibt selbst bei negativem Eigenkapital auf der Passivseite. In diesem Fall wird auf der Aktivseite der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil und auf der Passivseite weiterhin der steuerliche Ausgleichsposten ausgewiesen.
    Kommt bei "normalen" Personengesellschaften eigentlich eher selten vor...

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      #3
      Hallo,

      zunächst meinen allerherzlichsten Dank für schnelle und zielführende Info!
      Es war in der Kontenzuordnung ein Konto falsch zugeordnet. Darauf wäre ich nie gekommen, da mich die Fehlermeldung und die Suchergebnisse im www woanders haben suchen lassen.

      Vielen, vielen Dank!!!


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        #4
        Naja, an der Positionsbezeichnung kann man zumindest grob den Bereich erkennen:
        • bs... ist Bilanz
        • bs.ass... ist Bilanz-Aktiva
        • bs.eqLiab... ist Bilanz-Passiva
        • is... ist GuV
        • BVV... ist Betriebsvermögensvergleich
        • fpl... ist Steuerliche Gewinnermittlung
        Wenn man's genau nachschauen will: Auf esteuer.de gibt's Excel-Dateien, wo diese Bezeichnungen drinstehen, dazu die "normalen" Bezeichnungen aus dem obigen Screenshot, und dazu oft noch Hinweise und Erläuterungen.

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