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Anlage SO im Steuerprogamm WISO von Buhl

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    Anlage SO im Steuerprogamm WISO von Buhl

    Ich mache meine Erklärung mit WISO von Buhl. In der Anlage SO möchte ich Erlöse eintragen, die ich bei eBay erzielt habe. Hat das schon mal jemand bei diesem Programm gemacht? Ich finde einfach nicht die richtige Stelle zum Eintragen. Schon jetzt danke für die Anregungen.

    #2
    Ich verwende Wiso ja nicht. Eine Suchmaschine hat mir diesen Treffer gebracht: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/anlage-so/ . Vielleicht ist das ja hilfreich.

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      #3
      Ich finde einfach nicht die richtige Stelle zum Eintragen.
      Im Buhl-Forum fragen wäre eine Möglichkeit. Handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft ? Das müsste als eigenes Thema aktiviert werden können.

      In dem Steuerprogramm, das ich von Buhl habe, ist das ein eigenes Thema. Ich habe allerdings nicht WISO sondern einen Klon von TAX.


      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke soweit. Meine Fragestellung war deutlich konkreter. Dafür muss man vermutlich das WiSo-Programm kennen. Der Hinweis auf das Buhl-Forum war aber gut, das kannte ich noch .

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          #5
          Ich muss leider nochmal vor vorne beginnen. In der Steuererklärung habe ich ebay-Erlöse in der Anlage SO deklariert. Das Finanzamt möchte nun aber doch eine EÜR.
          Kann ich als Privatmensch überhaupt eine EÜR machen? Ist dafür nicht eine Gewerbemeldung notwendig? Wenn ja, wie mache ich das für vergangene Steuerjahre? Ich kann ja nicht nachträglich ein Gewerbe anbmelden. Es geht um 3000- 4000 € Umsatz/Jahr, Umsatz, nicht Gewinn.

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            #6
            Wenn das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung möchte, dann würde ich mir überlegen, ein Gewerbe anzumelden. Von Dir möchte das Finanzamt offenbar eine EÜR.

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              #7
              Danke für deine schnelle Antwort Und deine Zeit.
              leider hast du meine Fragen nicht beantwortet, sondern nur die Forderung des Finanzamtes wiederholt.

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                #8
                Dem Finanzamt ist die Anmeldung mitunter wurscht, solange du deine Einnahmen versteuerst. Alles Andere musst mit dem Gewerbeamt klären.

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                  #9
                  Zitat von HaraldW Beitrag anzeigen
                  leider hast du meine Fragen nicht beantwortet
                  Was das Finanzamt von Dir erwartet musst Du mit dem Finanzamt klären. Ich hab da keinen Einfluss drauf. Wenn das Finanzamt eine EÜR von mir verlangen würde, dann würde ich entweder schreiben, warum ich die für unnötig halte, oder ich würde eine EÜR schicken, mehr nicht.

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                    #10
                    Denn eine EÜR gibt es nur bei betrieblichen Einkünften, beispielsweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese würde dann mit der Anlage G korrelieren. Denn eine EÜR ist eine Gewinnermittlungsart. Bei der Anlage SO (sonstige Einkünfte) werden diese hingegen durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt und es gilt die Ein-Jahresfrist für die die Steuerpflicht von Verkäufen, d.h. da kann es keine EÜR geben.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von HaraldW Beitrag anzeigen
                      Danke für deine schnelle Antwort Und deine Zeit.
                      leider hast du meine Fragen nicht beantwortet, sondern nur die Forderung des Finanzamtes wiederholt.
                      Dies ist ein Forum, in dem Anwender anderen Anwendern zum Thema Elster antworten. In deiner Frage ist kein Zusammenhang mit Elster ersichtlich. Zwar ist die EÜR zwingend per Elster zu übermitteln, dass hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob die EÜR für deine Erklärung erforderlich ist.

                      Sei bitte ganz ehrlich: Wenn ein Amt von dir ein Formular per Brief fordert, würdest du dann die Post oder sogar in einem Forum von Briefmarkenfreunden fragen, ob du da musst, nur weil da eine Briefmarke drauf muss?

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                        #12
                        Dann habe ich das Forum falsch verstanden. Inhaltliche Fragen werden also nicht erörtert, sondern nur technische Probleme mit Elster gelöst. Entschuldige bitte die Frage nach der blauen Mauritius.

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