Ich mache meine Erklärung mit WISO von Buhl. In der Anlage SO möchte ich Erlöse eintragen, die ich bei eBay erzielt habe. Hat das schon mal jemand bei diesem Programm gemacht? Ich finde einfach nicht die richtige Stelle zum Eintragen. Schon jetzt danke für die Anregungen.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage SO im Steuerprogamm WISO von Buhl
Einklappen
X
-
Ich verwende Wiso ja nicht. Eine Suchmaschine hat mir diesen Treffer gebracht: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/anlage-so/ . Vielleicht ist das ja hilfreich.
-
Ich finde einfach nicht die richtige Stelle zum Eintragen.
In dem Steuerprogramm, das ich von Buhl habe, ist das ein eigenes Thema. Ich habe allerdings nicht WISO sondern einen Klon von TAX.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ich muss leider nochmal vor vorne beginnen. In der Steuererklärung habe ich ebay-Erlöse in der Anlage SO deklariert. Das Finanzamt möchte nun aber doch eine EÜR.
Kann ich als Privatmensch überhaupt eine EÜR machen? Ist dafür nicht eine Gewerbemeldung notwendig? Wenn ja, wie mache ich das für vergangene Steuerjahre? Ich kann ja nicht nachträglich ein Gewerbe anbmelden. Es geht um 3000- 4000 € Umsatz/Jahr, Umsatz, nicht Gewinn.
Kommentar
-
Zitat von HaraldW Beitrag anzeigenleider hast du meine Fragen nicht beantwortet
Kommentar
-
Denn eine EÜR gibt es nur bei betrieblichen Einkünften, beispielsweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese würde dann mit der Anlage G korrelieren. Denn eine EÜR ist eine Gewinnermittlungsart. Bei der Anlage SO (sonstige Einkünfte) werden diese hingegen durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt und es gilt die Ein-Jahresfrist für die die Steuerpflicht von Verkäufen, d.h. da kann es keine EÜR geben.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Zitat von HaraldW Beitrag anzeigenDanke für deine schnelle Antwort Und deine Zeit.
leider hast du meine Fragen nicht beantwortet, sondern nur die Forderung des Finanzamtes wiederholt.
Sei bitte ganz ehrlich: Wenn ein Amt von dir ein Formular per Brief fordert, würdest du dann die Post oder sogar in einem Forum von Briefmarkenfreunden fragen, ob du da musst, nur weil da eine Briefmarke drauf muss?
Kommentar
Kommentar