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Bilanz an den Bundesanzeiger: auch via EBilanzonline zu machen u. erledigen!? 

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    Bilanz an den Bundesanzeiger: auch via EBilanzonline zu machen u. erledigen!? 

    Hallo u. guten Abend,

    wenn ich auch für den Bundesanzeiger eine Bilanz veröffentlichen muss - Frage: kann ich das denn dann auch via E-Bilanzonline machen u. erledigen!?
    Soweit ich das erinnere, sollte das genauso gehen.

    M.a.W. also ich kann via E-Bilanz-online in zwei verschiedene Richtungen "veröffentlichen".:

    a. an das Finanzamt
    b. an den Bundesanzeiger.

    Das sollte so - denke ich gehen?!

    Freue mich von Euch zu hören!

    Viele Grüße
    Saint_Severin


    Zuletzt geändert von saint_severin; 29.05.2025, 21:08.

    #2
    Die "Bundesanzeiger Verlag GmbH" (Betreiber von "ebilanzonline", eine private Firma) verspricht zumindest auf ihrer Website, dass das geht - selbst habe ich es noch nicht probiert.

    Wenn man das ganze nicht auf einer Website machen will, gibt es aber auch Software, die auf dem eigenen Computer läuft und mit der man ebenfalls gleichzeitig die eBilanz fürs Finanzamt und für den Bundesanzeiger erzeugen kann.

    Kommentar


      #3
      Hallo saint_severin !

      *****
      Einfach mal im Internet recherchieren nach "Bundesanzeiger Verlag GmbH", da erfährt man, woher dieser seit 2006 voll privatisiert Verlag kommt und welche Aufgaben dieser "Verlag" für die BRD übernimmt bzw. übernahm!

      "Der Verlag betreibt das Unternehmens- sowie das Transparenzregister, nimmt für die Finanzbehörden die elektronische Bilanz entgegen, vergibt die Unternehmensidentifikationsnummern LEI und verlegt die nachfolgenden Publikationen:
      • den Bundesanzeiger,
      • die Parlamentsdrucksachen,
      • das Amtsblatt der EU,
      • die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung; weiterhin zahlreiche
      • Zeitschriften ...sowie
      • juristische Fachliteratur ..
      Der Bundesanzeiger Verlag betrieb bis zum 31. März 2021 den Internetauftritt www spritpreismonitor de mit Informationen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

      *****
      Das eBilanz-Portal ist ein kostenpflichtiges Angebot dieses 2006 privatisierten Verlags "Außerdem betreibt er das Portal www ebilanzonline de zur Erstellung von E-Bilanzen."

      *****
      und selbstverständlich kann er alles das, was er auf seiner homepage bewirbt!

      ob die Angebote/Anwendungen einfach und verständlich oder kompliziert sind, ob das andere private Anbieter besser machen, das steht auf einem anderen Stück Papier - und muss jeder Anwender für sich selbst entscheiden!

      Kommentar


        #4
        Ich empfehle mal auf der offizielle Seite vom BfJ unter Aktuelles zu lesen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Th...hten_node.html

        "Mit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 muessen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte fuer Geschaeftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister uebermitteln."

        Fuer die elektronische Uebermittlung an die das Unternehmensregister fuehrende Stelle ist der Link zur Publikationsplattform zu nutzen: www.publikations-plattform.de (hier: Auswahl des Reiters "Unternehmensregister")
        Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 30.05.2025, 09:12.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          hallo MHanft hallo Uwe64

          vielen vielen Dank für Eure Rückmeldung u. die wertvollen Informationen!!!


          Zusatzfrage: - und wenn ich neulich da (also über EBilanzonline) die Bilanz an das Finanzamt geschickt habe - dann glaube ich - kann ich doch dieselbe
          Bilanz dort nochmals aufrufen - und einfach auch an den Bundesanzeiger senden - das sollte m.E. doch gehen.



          Freu mich von Euch nochmals zu hören.


          viele Grüße u. einen schönen Freitag.

          Saint_Severin
          Zuletzt geändert von saint_severin; 30.05.2025, 09:33.

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            #6
            hi und guten Tag https://www.finanztip.de/community/images/smilies/emojione/263a.png


            ​habe mir das nochmals angesehen - sowohl in der Übersicht (auf Ebilanzonline.de ) als auch strukturell - (EBilanzonline.de und der Bundesanzeiger, das ist m. E. mehr oder weniger eine einzige Organisation)...


            Also - so gesehen denke ich mal, da sollte das bei E-Bilanzonline möglich sein - ist ja auch das Portal welches zum Bundesanzeiger dazu gehört - m.a.W. die Leute vom Bundesanzeiger - die haben E-Bilanzonline ja also mit entwickelt. Da sollten m.E. also auch die Anforderungen mit berücksichtigt worden sein - -Denke also mal - mit anderen Worten dass hier eine relativ überschaubare "Wieder-" oder "Weiter-Verwendung der DATEN die ans FA geschickt worden sind - für die Portierung an den Bundesanzeiger möglich sein sollte!?



            ​Freue mich von Euch zu hören.

            ​VG

            Schönen Freitagnachmittag jedenfalls schon mal https://www.finanztip.de/community/images/smilies/emojione/263a.png https://www.finanztip.de/community/images/smilies/emojione/2764.png ​​;

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