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Homeoffice im Eigenheim: geteiltes Arbeitszimmer, Voraussetzungen und Erfahrungen?

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    Homeoffice im Eigenheim: geteiltes Arbeitszimmer, Voraussetzungen und Erfahrungen?

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich wohnen in einem Eigenheim (Doppelhaushälfte) und arbeiten beide immer im Homeoffice. Wir teilen uns dafür ein gemeinsames Arbeitszimmer.

    Nun stellen sich uns ein paar Fragen, bei denen ihr uns vielleicht weiterhelfen könnt:
    1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können?
    2. Wie genau läuft das bei der Steuererklärung ab, wenn zwei Personen das gleiche Arbeitszimmer nutzen?
    3. Wie trage ich das Ganze am besten im WISO Steuerprogramm ein? Gibt es da Besonderheiten, wenn sich zwei Personen das Zimmer teilen?
    4. Wird das Finanzamt hier eher skeptisch oder ist das gängige Praxis?
    5. Und eine vielleicht naive Frage: Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass das Finanzamt jemanden vorbeischickt, um das Arbeitszimmer im Haus zu überprüfen?

    Wir wollen alles korrekt angeben, aber natürlich auch nichts verschenken.

    Freue mich auf eure Erfahrungen und Tipps! Vielen Dank!

    #2
    Wir machen hier keine Steuerberatung, aber ich würde für beide jeweils die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Das ist einfacher als das häusliche Arbeitszimmer

    zu erklären. Das lohnt sich nämlich nur, wenn euch beim AG kein Büro zur Verfügung steht, da nur dann keine Kostenbegrenzung greift.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die gemeinsame Nutzung des AZ ist kein Problem. Die tatsächlichen Kosten können dabei aber natürlich insgesamt nur einmal abgesetzt werden.
      Bei der erstmaligen Geltendmachung eines AZ wird üblicherweise vom FA ein Fragebogen zugeschickt welcher ggf. mit Anlagen im ausgefüllten Zustand retour geht. An Hand der Angaben im Fragebogen entscheidet das FA dann ob das AZ anerkannt wird oder nicht.

      Eine Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter des FA ist grundsätzlich möglich wird aber (zumindest nach meiner Erfahrung) eher selten gemacht und nur beiFällen wo es sich wirklich lohnt.
      AZ ist da eher Kleinkram, zumal man bis 1.260 € (pro Person) auch einfach so ansetzen kann über die Home-Officepauschale.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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