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Anlage 13a und AV13a in Taxman nicht unterstützt - wie vorgehen

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    Anlage 13a und AV13a in Taxman nicht unterstützt - wie vorgehen

    Hallo zusammen,

    ich mache seit mehreren Jahren meine Einkommenssteuererklärung mit Taxman, so auch dieses mal für 2024. Nun benötige ich - glaube ich - erstmalig Anlagen L, 13a und AV13a. Leider werden die beiden letzteren offensichtlich von Taxman nicht unterstützt.
    Kann ich dennoch via Taxman/Elster versenden udn dann einfach über Elster direkt die Anlagen nachreichen oder geht das nicht, weil es dann nciht zugeordnet werden kann?
    Wie muss ich vorgehen?

    Danke für Eure Einschätzung und viele Grüße
    Friedrich

    #2
    Laut Lexware-Homepage sollte die Grundversion von Taxman durchaus für Landwirtschaft geeignet sein:

    image.png

    Ansonsten versicherst Du ja mit Abgabe der Steuererklärung egal in welcher Form, dass diese vollständig ist. Grundsätzlich wäre natürlich die Nachreichung von einzelnen Anlagen in Mein Elster mit Hilfe der Belegnachreichung möglich.​

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      #3
      Grundsätzlich wäre natürlich die Nachreichung von einzelnen Anlagen in Mein Elster mit Hilfe der Belegnachreichung möglich.​
      Die sog. Anlage 13a und die dazugehörige Anlage AV13a sind doch für die Gewinnermittlung und in Mein ELSTER ohnehin gesondert

      zu übermitteln. https://www.elster.de/eportal/formul...mulare/gewi13a
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok, schon mal vielen Dank.
        ZUr KOntrolle, dass ich es richtig verstanden habe:
        Ich gebe "ganz normal" meine EInkommensteuererklärung via Taxman/Elster ab, diese enthält Anlage L wegen minimalem Landwirtschaftsgedöns. Separat und nachfolgend fülle ich direkt auf Elster die ANlage 13a und AV13a aus und versende diese direkt über ELster und dann sollte es passen?
        Danke für eure HIlfe, hab da einfach noch keinen tieferen Einblick, da es das erste Mal ist...

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          #5
          Separat und nachfolgend fülle ich direkt auf Elster die ANlage 13a und AV13a aus und versende diese direkt über ELster und dann sollte es passen?
          Eher vorher als nachfolgend ausfüllen, jedenfalls separat. Du kannst im Übrigen im Kundenforum von Lexware nachfragen, ob die Anlage 13a

          tatsächlich nicht unterstützt wird. Ich habe das nämlich nicht überprüft. https://forum.lexware.de/forums/25/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            ok super, vielen Dank.
            Rein aus Interesse: weshalb eher vorher? Die Gewinnermittlung (die eh nichtig ist, weil kein Gewinn vorliegt) kann doch eigentlich erst erfolgen, wenn via Anlage L überhaupt klar ist, dass es eine Landwirtschaft gibt oder verstehe ich da etwas falsch?

            P.S.: Lexware-Support sagt, es werden weder Anlage 13a, noch AV13a unterstützt.

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              #7
              ... kann doch eigentlich erst erfolgen, wenn via Anlage L überhaupt klar ist, dass es eine Landwirtschaft gibt oder verstehe ich da etwas falsch?
              In der Anlage L ist der Gewinn aus LuF anzugeben. Um den Gewinn zutreffend angeben zu können, muss er m. E. ermittelt worden sein.

              Also muss die Gewinnermittlung doch logischerweise vorher erfolgen oder was meinst du ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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