Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG und arbeite mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Tool BuchhaltungsButler.
Ich habe festgestellt, dass ich die EÜR-Auswertung nur nutzen kann, wenn ich die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung deaktiviere.
Das bedeutet: Ich kann dann nicht mehr gegen Kunden oder Lieferanten buchen, sondern nur pauschal bei Zahlung.
Frage an die Community:
1
Ist das buchhalterisch korrekt, wenn ich bei der EÜR nur den tatsächlichen Zahlungseingang/-ausgang buche
– also ohne separate Rechnungseingangsbuchung, ohne Debitoren/Kreditoren?
2
Gilt das gleiche, wenn ich nicht mehr die Kleinunternehmerregelung anwende aber weiterhin die EÜR anwende?
Mir geht es um eine saubere Lösung für Kleinunternehmer, ohne die EÜR-Funktion im Tool zu verlieren.
Vielen Dank für euren Input!
Ich habe festgestellt, dass ich die EÜR-Auswertung nur nutzen kann, wenn ich die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung deaktiviere.
Das bedeutet: Ich kann dann nicht mehr gegen Kunden oder Lieferanten buchen, sondern nur pauschal bei Zahlung.
Frage an die Community:
1
Ist das buchhalterisch korrekt, wenn ich bei der EÜR nur den tatsächlichen Zahlungseingang/-ausgang buche
– also ohne separate Rechnungseingangsbuchung, ohne Debitoren/Kreditoren?
2
Gilt das gleiche, wenn ich nicht mehr die Kleinunternehmerregelung anwende aber weiterhin die EÜR anwende?
Mir geht es um eine saubere Lösung für Kleinunternehmer, ohne die EÜR-Funktion im Tool zu verlieren.
Vielen Dank für euren Input!
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