Hallo zusammen,
ich bin Einzelunternehmer (gewerblich tätig) und wende aktuell die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG an (keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Ich habe folgende Büroeinrichtungsteile bestellt und möchte wissen, ob meine Zuordnung zu den SKR03-Konten sowie die geplante Sofortabschreibung korrekt ist – oder ob ihr da andere Empfehlungen habt:
Folgende Gegenstände wurden angeschafft:
Meine Fragen:
Vielen Dank im Voraus.
ich bin Einzelunternehmer (gewerblich tätig) und wende aktuell die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG an (keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Ich habe folgende Büroeinrichtungsteile bestellt und möchte wissen, ob meine Zuordnung zu den SKR03-Konten sowie die geplante Sofortabschreibung korrekt ist – oder ob ihr da andere Empfehlungen habt:
Folgende Gegenstände wurden angeschafft:
- Docking Station – 35,71 € brutto
→ Geplant: 4930 Bürobedarf an Bank - Monitorhalterung – 43,85 € brutto
→ Geplant: SKR03 4930 Bürobedarf an Bank - 2x Monitore – 278,30 € brutto (2x 139,15 €)
→ Geplant: SKR03 4930 Bürobedarf an Bank - Tischgestell – 198,88 € brutto
→ Geplant: SKR03 4855 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank - Tischplatte – 242,44 € brutto
→ Geplant: SKR03 4855 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank
Meine Fragen:
- Ist es korrekt, Dockingstation, Halterung und Monitore unter 4930 zu buchen?
- Ist es bei Tischgestell + Platte zulässig, das einzeln als GWG zu behandeln und sofort abzuschreiben?
- Muss ich für 4. und 5. ein Anlagenverzeichnis erstellen? Wenn ja, genügt eine Excel-Liste?
Vielen Dank im Voraus.
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