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Buchung von Büromöbeln/-zubehör (SKR03, Einzelunternehmen, §19 UStG)

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    Buchung von Büromöbeln/-zubehör (SKR03, Einzelunternehmen, §19 UStG)

    Hallo zusammen,

    ich bin Einzelunternehmer (gewerblich tätig) und wende aktuell die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG an (keine Vorsteuerabzugsberechtigung).

    Ich habe folgende Büroeinrichtungsteile bestellt und möchte wissen, ob meine Zuordnung zu den SKR03-Konten sowie die geplante Sofortabschreibung korrekt ist – oder ob ihr da andere Empfehlungen habt:

    Folgende Gegenstände wurden angeschafft:
    1. Docking Station – 35,71 € brutto

      → Geplant: 4930 Bürobedarf an Bank
    2. Monitorhalterung – 43,85 € brutto

      → Geplant: SKR03 4930 Bürobedarf an Bank
    3. 2x Monitore – 278,30 € brutto (2x 139,15 €)

      → Geplant: SKR03 4930 Bürobedarf an Bank
    4. Tischgestell – 198,88 € brutto

      → Geplant: SKR03 4855 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank
    5. Tischplatte – 242,44 € brutto

      → Geplant: SKR03 4855 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank

    Meine Fragen:
    1. Ist es korrekt, Dockingstation, Halterung und Monitore unter 4930 zu buchen?
    2. Ist es bei Tischgestell + Platte zulässig, das einzeln als GWG zu behandeln und sofort abzuschreiben?
    3. Muss ich für 4. und 5. ein Anlagenverzeichnis erstellen? Wenn ja, genügt eine Excel-Liste?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Hallo Janabaum,
    ich hätte Schwierigkeiten damit, ein Tischgestell und eine Tischplatte als einzeln selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu sehen.
    Zusammen als Tisch wäre das für mich ein GWG, aber nicht einzeln. Der Sofortabschreibung steht ja nichts entgegen, der Preis ist auch in Summe niedrig genug.



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