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Steuerklassenwechsel 2026 in WISO Steuer simulieren

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    Steuerklassenwechsel 2026 in WISO Steuer simulieren

    Hallo zusammen, mein Mann und ich überlegen, ab 2026 von Steuerklasse 4/4 auf 3/5 zu wechseln. In dem Jahr wird er alleinverdienend sein, ich bin in Elternzeit ohne Einkommen und ohne Elterngeld. Wir würden gerne vorab grob einschätzen, ob uns eine Nachzahlung und vor allem in welcher Höhe erwartet.

    In WISO Steuer finde ich aber keine Möglichkeit, das für ein kommendes Jahr ohne Lohnsteuerbescheinigung durchzuspielen. Die Daten von 2025 passen wegen Gehaltserhöhung leider auch nicht.
    Weiß jemand, ob man das irgendwo manuell eingeben bzw. simulieren kann? Oder hat jemand Tipps, wie man das am besten realistisch berechnet?

    Danke euch schon mal!

    #2
    Damit kannst du die Lohnsteuer zumindest für 2025 berechnen. Für die Jahressteuer ist die Lohnsteuer aber egal, man zahlt immer gleich vierl. Entweder vorab oder am Ende.

    Interaktiver Rechner zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer

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      #3
      Du kannst auch einen Steuerklassenrechner benutzen. Das ist ein wenig ungenau, weil der mit den Lohnsteuerwerten für 2025 rechnet,

      aber da wird sich 2026 wenig ändern. Wenn du überhaupt keine Einkünfte haben wirst und auch keine Lohnersatzleistungen fliesen,

      gibt es auch bei der Wahl 3/5 keine Nachzahlungen. https://www.steuertipps.de/service/r...r-steuerklasse
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Nur am Rande, falls es dazu kommt: Die Änderungsanträge ab 2026 können erstmals erst ab 01. November 2025 beim Finanzamt eingereicht werden aufgrund einer Gesetzesänderung. Bisher war das der 01. Oktober.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Lythliar Beitrag anzeigen
          keine Möglichkeit, das für ein kommendes Jahr ohne Lohnsteuerbescheinigung durchzuspielen. Die Daten von 2025 passen wegen Gehaltserhöhung leider auch nicht
          Irgendwelche Zahlen wirst Du aber verwenden müssen. Da gibt es auch keine Software, die die richtigen Zahlen besser kennt als Du.
          Ansonsten ädern sich die Gesetze jedes Jahr, und niemand kann Dir jetzt sagen, wie die Steuersätze nächstes Jahr sein werden. Näherungsweise ist aber die Berechnung für 2024 oder 2025 in der Regel schon brauchbar.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du kannst auch einen Steuerklassenrechner benutzen. Das ist ein wenig ungenau, weil der mit den Lohnsteuerwerten für 2025 rechnet,

            aber da wird sich 2026 wenig ändern. Wenn du überhaupt keine Einkünfte haben wirst und auch keine Lohnersatzleistungen fliesen,

            gibt es auch bei der Wahl 3/5 keine Nachzahlungen. https://www.steuertipps.de/service/r...r-steuerklasse
            Danke für die Info.
            Da wir nun auch erstmalig ein Kind mit Pflegegrad haben und wir dann einen pflegepausch Betrag einreichen können, als auch Handwerker Kosten in dem Jahr erhalten wollte ich es gern etwas genauer wissen.

            Es ist interessant, dass du sagst, dass wir keine Nachzahlung zu erwarten haben. Ich dachte, diese wäre bei 3/5 immer zu erwarten, da mein Mann in den Fall nur monatlich "mehr auf dem Konto hat" und am Ende sich das Finanzamt seinen Anteil holt?

            Lohnersatz ist nicht zu erwarten. Es steht in dem Jahr noch eine Vater Kind Kur an, da weiß ich allerdings nicht in welchem Maße die Kurkosten darunter fallen. Auch wird er ggfs Verhinderungspflege übernehmen, aber ich glaube auch das unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, oder?

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Irgendwelche Zahlen wirst Du aber verwenden müssen. Da gibt es auch keine Software, die die richtigen Zahlen besser kennt als Du.
              Ansonsten ädern sich die Gesetze jedes Jahr, und niemand kann Dir jetzt sagen, wie die Steuersätze nächstes Jahr sein werden. Näherungsweise ist aber die Berechnung für 2024 oder 2025 in der Regel schon brauchbar.
              Ja das habe ich mir auch gedacht, aber war unsicher welche Angaben für ein gutes Ergebnis zwingend sind(zb auch Arbeitgeberanteile?!). Ich habe mir nun aktuelle Zahlen aus einem brutto Netto Rechner geholt.

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                #8
                ... dass wir keine Nachzahlung zu erwarten haben. Ich dachte, diese wäre bei 3/5 immer zu erwarten
                Das stimmt so allgemein nicht !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Es gibt zig verschiedene Pflichtveranlagungsgründe (u.a. Lohnersatzleistungen oder III/V oder eingetragener Freibetrag), weil es systembedingt möglich ist, dass es zu Nachzahlungen kommen könnte. Deswegen muss dann die Einkommensteuererklärung eingereicht werden, damit das geprüft und -notfalls- Steuern nachzuzahlen sind. Ggf. kommen aber auch Erstattungen raus. Besonders deutlich wird das bei eingetragenen Freibeträgen: Wenn beim Lohnsteuerermäßigungsantrag Deine Glaskugel super geputzt war, wieso soll dann eine Nachzahlung rauskommen ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Lythliar!

                    Steuerpflichtige sind meist "desinformiert" und verschenken deshalb eine ganze Menge Geld!

                    Nein, ich rede nicht von Steuern - darauf ist ja jeder fixiert ... - ich rede vom Elterngeld!

                    siehe hier, da sind die Zusammenhänge "Steuerklasse vor dem Beginn der Mutterschutzzeit (Mutter) bzw. vor der Geburt (Vater)" mit der "Höhe des Elterngeldes" sehr gut erklärt:


                    In Eurem Fall sind wohl die 7 Monate schon vorüber ... !?

                    Falls Ihr die Elternzeit aufteilt, also der Vater auch ein paar Monate Elternzeit nimmt, könnte diesbezüglich elterngeldmäßig noch optimiert werden ... !?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Hallo Lythliar!

                      Steuerpflichtige sind meist "desinformiert" und verschenken deshalb eine ganze Menge Geld!

                      Nein, ich rede nicht von Steuern - darauf ist ja jeder fixiert ... - ich rede vom Elterngeld!

                      siehe hier, da sind die Zusammenhänge "Steuerklasse vor dem Beginn der Mutterschutzzeit (Mutter) bzw. vor der Geburt (Vater)" mit der "Höhe des Elterngeldes" sehr gut erklärt:


                      In Eurem Fall sind wohl die 7 Monate schon vorüber ... !?

                      Falls Ihr die Elternzeit aufteilt, also der Vater auch ein paar Monate Elternzeit nimmt, könnte diesbezüglich elterngeldmäßig noch optimiert werden ... !?
                      Dankeschön! Diese Optimierung habe ich damals ebenfalls vorgenommen-erfolgreich. Unser Kind ist nun 13 . Monate alt und mein EG Basis mittlerweile ausgelaufen.

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                        #12
                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Es gibt zig verschiedene Pflichtveranlagungsgründe (u.a. Lohnersatzleistungen oder III/V oder eingetragener Freibetrag), weil es systembedingt möglich ist, dass es zu Nachzahlungen kommen könnte. Deswegen muss dann die Einkommensteuererklärung eingereicht werden, damit das geprüft und -notfalls- Steuern nachzuzahlen sind. Ggf. kommen aber auch Erstattungen raus. Besonders deutlich wird das bei eingetragenen Freibeträgen: Wenn beim Lohnsteuerermäßigungsantrag Deine Glaskugel super geputzt war, wieso soll dann eine Nachzahlung rauskommen ?
                        Ich gestehe, ich habe mich versucht in diesem Thema so gut es geht einzulesen, aber bin dennoch Laie. Wir haben sogar versucht einen Steuerberater für eine Beratung zu finden - alle voll, bzw sind wir ein kleiner Fisch und daher uninteressant. Einer hat sich am Telefon dann doch für mich 10 Minuten Zeit genommen und hat selbst eben diese Pauschale Aussage getätigt und uns geraten 3/5 nur zu nehmen wenn wir das Geld im "Moment" benötigen und mit einer Nachzahlung leben könnten.

                        Ich möchte das Warum natürlich auch nachvollziehen können. Sehe ich das richtig dass bei 3/5 und Alleinverdiener ggf keine Nachzahlung ansteht, da dieser dann die Freibeträge von beiden Eheleuten voll ausschöpfen kann?

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                          #13
                          Sehe ich das richtig dass bei 3/5 und Alleinverdiener ggf keine Nachzahlung ansteht
                          Das hatte ich doch bereits im Beitrag '#3 geschrieben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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