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KSt für nicht steuerbegünstigten Verein übermitteln

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    KSt für nicht steuerbegünstigten Verein übermitteln

    Guten Tag,
    die Übermittlung der KSt-Erklärung 2024 klappt nicht wie im Jahr 2023. Eine EÜR wäre nicht möglich ! Ich nehme an dass die Rechtsform nicht stimmt. Was soll ich angeben?? Habe
    " eingetragener Verein" angegeben.Wollen nunmehr Angaben unter Ber??!!
    Was ist zu tun?. Danke vorab.

    #2
    Welche Software verwendest Du denn? Wie lautet die Fehlermeldung? Was bedeutet 'unter Ber'?

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      #3
      Danke.

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        #4
        Ber ist eine amtlich Seite im Formular.

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          #5
          Ich habe es so gemacht: Für die KSt-Erklärung eines nicht steuerbegünstigten Vereins muss die Rechtsform korrekt angegeben werden. „Eingetragener Verein“ ist richtig, aber bei der Software muss man zusätzlich angeben, dass es nicht steuerbegünstigt ist. EÜR geht in diesem Fall nicht, stattdessen muss man die Bilanz- oder Einnahmenüberschuss-Formulare nutzen, je nach Vorgaben der Software. Wenn das Programm nach „Berichten“ fragt, bezieht es sich auf diese Angaben.

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            #6
            Ich habe es so gemacht: Für die KSt-Erklärung eines nicht steuerbegünstigten Vereins muss die Rechtsform korrekt angegeben werden. „Eingetragener Verein“ ist richtig, aber bei der Software muss man zusätzlich angeben, dass es nicht steuerbegünstigt ist. EÜR geht in diesem Fall nicht, stattdessen muss man die Bilanz- oder Einnahmenüberschuss-Formulare nutzen, je nach Vorgaben der Software. Wenn das Programm nach „Berichten“ fragt, bezieht es sich auf diese Angaben.

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              #7
              Herzlichen Danke für Ihre Info.
              Ich habe die EÜR getrennt gesendet. Und auf der KSt-Erklärung nur den Gewinn/Überschuss und Verlust aus Vorjahr eingetragen. Eine Übermittlung war dann möglich.

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