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Abfindung nach Fünftelregel richtig eintragen

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    Abfindung nach Fünftelregel richtig eintragen

    Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage bezüglich der Eintragung der Abfindung in der Steuererklärung.
    Ich habe im Juni 2025 eine Abfindung erhalten aufgrund einer Betriebsaufgabe.
    Jetzt stellt sich mir die Frage wo genau ich die Abfindung eintragen muss da sie nur in Zeile 5 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht und nicht gesondert aufgeführt wird. Ich nutze WISO, kann ich sie hier einfach in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen?
    in meiner Lohnabrechnung für Juni steht die Abfindung gesondert drauf und ein Aufhebungsvertrag ist auch vorhanden.
    LG steffe85

    #2
    Ich hab die Frage mal nach ELSTER in kommerzieller Steuersoftware verschoben. Du hattest Dich an einen Thread im Unterforum Mein Elster angehängt.

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      #3
      Jetzt stellt sich mir die Frage wo genau ich die Abfindung eintragen muss da sie nur in Zeile 5 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht
      Du meinst in Nummer 3 - Bruttoarbeitslohn enthalten ist?Die Abfindung selbst müsste zusätzlich unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sein.

      Wenn Nummer 10 leer ist, ist die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft und gehört korrigiert. Im Steuerprogramm musst du sie unter Nummer 10 erfassen,

      die Zeile 17 der Anlage N dürfte sich nicht direkt befüllen lassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24
        danke für deine Antwort.
        Ja ich meinte in Zeile 3. Bei mir ist Zeile 10 leer. Also muss mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung korrigieren oder kann ich das einfach nachtragen und dem FA meine Lohnabrechnung und den Aufhebungsvertrag nachreichen?
        LG steffe85

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          #5
          Also muss mein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung korrigieren oder kann ich das einfach nachtragen und dem FA meine Lohnabrechnung und den Aufhebungsvertrag nachreichen?
          Das wäre die sauberste Lösung, wobei man den Aufhebungsvertrag wahrscheinlich auch dann vorlegen muss. Da wird sich aber das Finanzamt melden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Was wäre eine andere Lösung? Da es schwer ist meinen Ehemaligen Arbeitgeber zu kontaktieren, da er sich nach Geschäftsaufgabe für einige Zeit im Ausland befindet.

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              #7
              Was wäre eine andere Lösung?
              Ohne Eintrag geht es sowieso nur mit Vorlage von Lohnabrechnung und Aufhebungsvertrag. Damit dein Programm richtig rechnet,

              musst du die Abfindung in jedem Fall unter Nummer 10 erfassen. In den Programmen ist immer von Zeilen die Rede, offiziell heißen

              die Zeilen bei der Lohnsteuerbescheinigung allerdings Nummern, aber so fein wird in den Steuerprogrammen nicht unterschieden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Dann werde ich es so machen und die Unterlagen dem FA einreichen. Vielen Dank für deine schnelle Hilfe.
                LG steffe85

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