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Fünftelregelung Abfindung

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    Fünftelregelung Abfindung

    Guten Abend,
    ich habe im Januar 2025 eine Abfindung erhalten wegen Betriebsschliessung. Mein Arbeitsverhältnis endete bereite Ende 2024, die Abfindung wurde jedoch aus Steuergründrn auf Januar 2025 verschoben. Jetzt möchte ich gern im Rahmen meiner Steuererklärung die Fübftekregelung geltend machen m. Wo gebe ich das bei der Steuerklärung denn an?

    #2
    Wo gebe ich das bei der Steuerklärung denn an?
    In der Anlage N. Du solltest bis Ende Februar eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, deren Daten auch elektronisch übermittelt werden.

    Die übernimmst du über den Bescheinigungsabruf in deine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025. Der Abruf sollte die Abfindung

    in die richtigen Zeilen der Anlage N übernehmen Damit wird auch der Antrag auf die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gestellt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,
      danke für die Antwort. Die Lohnsteuerbescheinung habe ich bereits. allerdings ist hier unter Nr. 3 die Abfindungssumme eingetragen. Ich mache meine Steuererklärung über WISO, wo es das Formular N nicht gibt. Die Software liest die Lohnsteuerbescheinigung jetzt so, also ob ich im Januar 2025 die Abfindungssumme als normales Brutto vom AG erhalten hätte. Im Gtrunde werde ich wie ein normaler Arbeitsnehmer behandelt obwohl ich nur ALG1 in 2025 erhalten habe. . Ich fürchte, dass das Gleiche passsieren würde, wenn ich das Ganze über Elster mache (was ich ungern tun würde, da die WISO-Software komfortabler und intuitiver ist). Hast du bzw. hatr irgendwer eine Lösung?

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        #4
        Die Abfindung muss zusätzlich auch unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sein. Wenn dein früherer AG

        das unterlassen hat, ist die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft und müsste korrigiert werden. Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG

        kann dein Steuerprogramm nur korrekt berechnen, wenn du in der Lohnsteuerbescheinigung den Betrag unter den Nummern 3 und 10 erfasst.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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