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Freischaltung im März

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    Freischaltung im März

    Ich wollte eine Feststellugnserklärung 2025 via meinem Steuerprogramm absenden und erhalte diesen Hinweis:
    Das Finanzamt hat die Abgabe per ELSTER noch nicht freigeschaltet. Eine Freischaltung seitens des Finanzamtes erfolgt in der Regel im März 2026. Sobald eine Abgabe möglich ist, stellen wir das in einem Online-Update für Sie bereit.
    Ist das neu? Für 2024 hattre ich die Erklärung bereits Ende Janaur 2025 vorgenommen.

    #2
    Ist das neu?
    Bei Mein ELSTER ist das schon immer so, da erfolgt die Freischaltung seit Jahren erst in der letzten Märzwoche des neuen Jahres.

    Bei der ELSTER-Schnittstelle ERiC ist das neu, die wurde in den letzten Jahre bereits im November des laufenden Steuerjahres freigegeben.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von the blue cloud Beitrag anzeigen
      Ich wollte eine Feststellugnserklärung 2025 via meinem Steuerprogramm absenden
      Da das Thema ganz offensichtlich nicht Mein Elster betrifft, habe ich es verschoben.

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        #4
        Herzlichen Dank. So etwas war mir nicht bekannt. Da ich eine Fremdsteuersoftware nutze, wird diese dann in der Vergangenheit mit Erich verknüpft gewesen sein.
        Finde es in unserer heutigen Zeit allerdings seltsam, dass man seine Steuererklärung nicht am 2.1. hochladen kann und bis Ende März warten muss: Auf "Papier" ging es früher auch im Januar....

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          #5
          Finde es in unserer heutigen Zeit allerdings seltsam, dass man seine Steuererklärung nicht am 2.1. hochladen kann und bis Ende März warten muss:
          Die Personalausstattung der Steuerverwaltung ist jetzt nicht so üppig. Zeitarbeiter zur Verstärkung gibt es dort m. W. auch nicht,

          so dass nicht alles im 4. Quartal aktualisiert werden kann. Das wäre aber notwendig, um alles am 2. Januar freizuschalten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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