Hallo!
Ich bin gerade irritiert: Trage ich in der Anlage V für 2025 in Zeile 73 unter "umgelegte Kosten" den Grundsteuerbetrag aus der Betriebskostenabrechnung 2024 ein, die ja erst 2025 abgerechnet wurde, oder den Betrag, den ich 2025 als Grundsteuer tatsächlich bezahlt habe? Der Unterschied ist eklatant, 2025 hat sich unsere Grundsteuer quasi halbiert.
Ich bin gerade irritiert: Trage ich in der Anlage V für 2025 in Zeile 73 unter "umgelegte Kosten" den Grundsteuerbetrag aus der Betriebskostenabrechnung 2024 ein, die ja erst 2025 abgerechnet wurde, oder den Betrag, den ich 2025 als Grundsteuer tatsächlich bezahlt habe? Der Unterschied ist eklatant, 2025 hat sich unsere Grundsteuer quasi halbiert.

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