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Anlage V und Grundsteuer (Zeile 73)

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    Anlage V und Grundsteuer (Zeile 73)

    Hallo!
    Ich bin gerade irritiert: Trage ich in der Anlage V für 2025 in Zeile 73 unter "umgelegte Kosten" den Grundsteuerbetrag aus der Betriebskostenabrechnung 2024 ein, die ja erst 2025 abgerechnet wurde, oder den Betrag, den ich 2025 als Grundsteuer tatsächlich bezahlt habe? Der Unterschied ist eklatant, 2025 hat sich unsere Grundsteuer quasi halbiert.

    #2
    Anzugeben sind grundsätzlich die in 2025 tatsächlich getätigten Ausgaben. In der Erklärung für 2024 sollten die noch nicht geltend gemacht worden sein.

    Kommentar


      #3
      ... oder den Betrag, den ich 2025 als Grundsteuer tatsächlich bezahlt habe?
      Da bei Vermietung das Zu- und Abflussprinzip gilt, trägst du den Betrag ein, den du 2025 an die Gemeinde bezahlt hast.

      Genau der Betrag ist 2025 bei dir abgeflossen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dankeschön an euch und schöne Feiertage!

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