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bAV Abfindung (Kleinstbetragsrente) wo/wie angeben in Aldi Steuer?

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    bAV Abfindung (Kleinstbetragsrente) wo/wie angeben in Aldi Steuer?

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr eine Abfindung von meiner bAV bekommen (ohne Abzüge). Diese wurde per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Außerdem habe ich aus einem Arbeitsverhältnis im Jahr 2024 eine geringe vierstelllige variable Vergütung bekommen, ebenfalls mit Lohnsteuerbescheinigung. Sonst keine weiteren Einnahmen.

    Für die Steuer benutze ich das Aldi Steuer. Wenn ich den automatischen Abruf mache, dann habe ich zwei "Arbeitgeber" und das Programm trägt die Abfindung als normalen Arbeitslohn an.
    Meiner Meinung nach ist das ja falsch, weil die kleine 102 € Versorgungspauschale nicht berücksichtigt wird?

    Es gibt folgendes Feld wo ich das eintragen könnte, müsste ich das nicht da eintragen? Dann berücksichtigt er auch die 102€. Allerdings steht dort dass das nach der
    Fünftel-Regelung versteuert, was ja bei der Kleinstanwartschaft nicht der Fall ist. Ich finde aber kein anderes Feld was passt.

    Wie trage ich es richtig ein?

    edit: olay mein Gedankengang war falsch. Da ich die komplette Lohnsteuer kriegen müsste. Laut KI rechnet das Programm mit der Fünftelregelung was falsch ist. Ich weiß aber nicht wie ich das deaktivieren kann. Weiß das einer?


    bAV2.png

    #2
    Wenn du für die Abfindung deiner bAV eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, ist das keine Leistungsmitteilung !

    Falls das korrekt als Versorgungsbezug bescheinigt wurde, gibt es doch ebenfalls die 102 €. Unter welchen Nummern der

    Lohnsteuerbescheinigung wird die Abfindung denn ausgewiesen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Unter Zeile 3 und 10 (beides gleich). Alle anderen sind leer.

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        #4
        Unter Zeile 3 und 10 (beides gleich).
        Nummer 10 bedeutet, es ist als Abfindung bescheinigt worden, aber nicht als Versorgungsbezug für mehrere Jahre. Die 102 € gibt es dafür nicht,

        aber du bekommst doch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ? Vielleicht ist es nicht korrekt bescheinigt, aber da müsste ich auch erst recherchieren.

        Da das Finanzamt grundsätzlich von der Richtigkeit der Bescheinigungen ausgeht, stellt sich die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, bei der

        Stelle nachzuhaken, von der die Bescheinigung stammt. Oben hast du geschrieben: ohne Abzüge, da kann es ja nicht um hohe Beträge gehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Abfindung war eine niedrige vierstellige Zahl.

          Also mir gehts auch weniger um die 102€, weil ich doch sowieso die komplette Lohnsteuer für die variable Vergütung zurück kriegen müsste, da unter dem Grundfreibetrag? Insofern ist der Pauschbetrag ja irrelevant. Allerdings berechnet das Steuerprogramm mir eine Einkommenssteuer, was ja falsch ist.

          Laut KI könnte ich das falsch abgeben, weil das FA wohl alle Möglichkeiten durchgeht und mir den höheren korrekten Betrag erstattet?

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