Lohnbescheinigung für Ehefrau anfordern für Steuerprogramm "Testsieger"

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  • Myrmidone
    Neuer Benutzer
    • 20.11.2022
    • 11

    #1

    Lohnbescheinigung für Ehefrau anfordern für Steuerprogramm "Testsieger"

    Hallo Zusammen!

    ich habe mich seit Jahren bei Elster registriert und nutze es. Die Steuererklärunggebe ich gemeinsam mit meiner Ehefrau dort bisher ab. Dieses Jahr möchte ich mit dem "Testsieger"-Programm arbeiten und habe bereits angefangen. Meine Frau hat zwei Arbeitsverhältnisse und finden KEINE der beiden Jahres-Lohnbescheinigungen. Ich habe daher über die APP/Sotfware die Abrufberechtigung erteilen wollen. Nunmehr stellt sich mir die Frage, ob dies für meine Ehefrau geht. Elster sagt ja, dass der Elsterzugang für beide gilt. Klappt das oder wird meine Frau einen eigenen Elsterzugang für den Freischaltcode benötigen? ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt?!

    LG Leo
  • Myrmidone
    Neuer Benutzer
    • 20.11.2022
    • 11

    #2
    Achso! wird-wenn es denn klappt- das FA mir eine Email schicken oder kommt der Freischaltcode dann immer per Post?
    Zuletzt geändert von Myrmidone; 20.07.2026, 10:34.

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    • Gerald v. R.
      Erfahrener Benutzer
      • 04.07.2024
      • 271

      #3
      Hallo,

      zugegebn so ganz schlau werde ich noch nicht. Bei Elster registriert man sich seit mehreren Jahren mit seiner persönlichen ID nummer, heißt, das Konto gehört entwerder dir oder deiner Frau. Auch wenn du die Erklärung für euch beide machst.

      Wenn jetzt ein anderer Programm den Datenabruf will, kann ein Elsternutzer diesen Antrag in seinem Benutzerkonto genehmigen (Formulare & Leistungen / Bescheinigungen verwalten).

      Bei Nichtelsternutzern kommt ein Brief mit einem Freischaltcode.

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      • Myrmidone
        Neuer Benutzer
        • 20.11.2022
        • 11

        #4
        Ok; so wird es wohl sein. Elster schreibt bei der Registrierung "Für eine Privatperson und gemeinsam veranlagten Partner" . Das führt hier in die Irre....da ich gemeinsam "erkläre", sehe ich ja sowieso die Einkünfte meiner Frau....naja. Zur Not Fristverlängerung.

        Kommentar

        • Myrmidone
          Neuer Benutzer
          • 20.11.2022
          • 11

          #5
          Schonmal vielen Dank für die Antwort an Gerald v. R. !

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46046

            #6
            Dieses Jahr möchte ich mit dem "Testsieger"-Programm arbeiten und habe bereits angefangen.
            Kommerzielle Steuerprogramme haben für gewöhnlich einen Namen, den du angeben solltest. Etliche dieser Programme bieten

            nämlich neben dem direkten Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER (VaSt) auch einen Abruf durch den Softwareanbieter an.

            Ob der Bescheinigungsabruf für deine Frau in Mein ELSTER freigeschaltet ist, kannst du unter Formulare und Leistungen >

            > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen überprüfen. Ob du den Abruf durch den Anbieter des

            Steuerprogramms beantragt hat, sagt dir dein Programm.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15407

              #7
              Zitat von Myrmidone Beitrag anzeigen
              Dieses Jahr möchte ich mit dem "Testsieger"-Programm arbeiten
              Gefragt hast Du allerdings im Unterforum zu Mein Elster. Ich verschieb die Frage mal in ein passenderes Unterforum.

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              • Myrmidone
                Neuer Benutzer
                • 20.11.2022
                • 11

                #8
                Hallöchen,

                naja ich wußte nicht ob man konkrete Namen nennen darf. Im Moment kommt man doch -wenn man die WM verfolgte- um Check24 nicht herum......die machten doch mit dem Testsieg bei Stiftung Warentest Reklame für ihr kostenloses Programm.
                Vielen Dank!

                Kommentar

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