Hallo,
ich habe meine Lebensversicherung gekündigt und habe im Januar 11 eine Einzelsteuerbescheinigung erhalten. Zahlungstag war im Januar 11, für den Zeitraum 01.03.08 bis 01.09.10 sind nicht ausgeglichene Verluste/negative Kapitalerträge - Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -entstanden. "Bei dieser Steuerbescheinigung handelt es sich um eine Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG."
Wo genau muß ich das nun eintragen? Ist es richtig, wenn ich das in der Erklärung 2010 angebe? Wie funktioniert das mit dem Verlustvortrag? Oder bzw. in welchem Fall wäre auch ein Rücktrag sinnvoll? Ich habe schon einiges dazu gelesen, steige aber nicht durch
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße
olibi
ich habe meine Lebensversicherung gekündigt und habe im Januar 11 eine Einzelsteuerbescheinigung erhalten. Zahlungstag war im Januar 11, für den Zeitraum 01.03.08 bis 01.09.10 sind nicht ausgeglichene Verluste/negative Kapitalerträge - Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -entstanden. "Bei dieser Steuerbescheinigung handelt es sich um eine Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG."
Wo genau muß ich das nun eintragen? Ist es richtig, wenn ich das in der Erklärung 2010 angebe? Wie funktioniert das mit dem Verlustvortrag? Oder bzw. in welchem Fall wäre auch ein Rücktrag sinnvoll? Ich habe schon einiges dazu gelesen, steige aber nicht durch
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße
olibi