Hallo Erlster Forum,
ich hoffe,das ich hier an der richtigen adresse bin. folgendes problem hat sich bei einen hilferuf meiner kollegin resultiert. sie lebt seid letztes jahr (01/06/2010) getrennt von ihren mann und hat ab 01/06/2010 eine eigende wohung! Ihr mann hat die einzelveranlagrung gewählt. Sie wurde vom finanzamt angeschrieben. Was kann sie unternehmen. 1)Muss sie ihre steuererklärung als einzelveranlagerung annehmen ? 2) oder kann sie ein widerspruch durchsetzen, da die steuertabelle für eine zusammenveranlagerung für sie besser ist? 3) kann der mann den antrag zurücknehmen, wenn sich beide parteien einig sind?
fraglich ist auch hier ob ihr mann die unterhaltspflicht in seiner steuererklärung angibt! bis jetzt hat sie keine zustimmung dafür gegeben. Sollte der ehemann abstand halten und die anlage U aussetzen im letzen jahr, muss sie trotz einzelveranlagerung die Anlage So ausführen. in der zeile 5 anlage So steht der Satz" soweit der Geber als sonderausgaben abgezogen werden können" 4) was ist damit gemeint?
letze frage 5) kann ihr mann , wenn beide doch eine zusammenveranlagerung zustimmen die Unterhaltspflicht steuerlich abgeben?. das heißt zusammenveranlagerung + Unterhaltsplicht + Sonstige Einkünfte. Kann ich so die Steuer ausführen , so dass sie beide echte steuervorteile haben.
ich weiß als neuling so viele fragen. bedanke mich schon in voraus für eure bemühungen
gruss whoopy84
ich hoffe,das ich hier an der richtigen adresse bin. folgendes problem hat sich bei einen hilferuf meiner kollegin resultiert. sie lebt seid letztes jahr (01/06/2010) getrennt von ihren mann und hat ab 01/06/2010 eine eigende wohung! Ihr mann hat die einzelveranlagrung gewählt. Sie wurde vom finanzamt angeschrieben. Was kann sie unternehmen. 1)Muss sie ihre steuererklärung als einzelveranlagerung annehmen ? 2) oder kann sie ein widerspruch durchsetzen, da die steuertabelle für eine zusammenveranlagerung für sie besser ist? 3) kann der mann den antrag zurücknehmen, wenn sich beide parteien einig sind?
fraglich ist auch hier ob ihr mann die unterhaltspflicht in seiner steuererklärung angibt! bis jetzt hat sie keine zustimmung dafür gegeben. Sollte der ehemann abstand halten und die anlage U aussetzen im letzen jahr, muss sie trotz einzelveranlagerung die Anlage So ausführen. in der zeile 5 anlage So steht der Satz" soweit der Geber als sonderausgaben abgezogen werden können" 4) was ist damit gemeint?
letze frage 5) kann ihr mann , wenn beide doch eine zusammenveranlagerung zustimmen die Unterhaltspflicht steuerlich abgeben?. das heißt zusammenveranlagerung + Unterhaltsplicht + Sonstige Einkünfte. Kann ich so die Steuer ausführen , so dass sie beide echte steuervorteile haben.
ich weiß als neuling so viele fragen. bedanke mich schon in voraus für eure bemühungen
gruss whoopy84
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