Der Arbeigeber zahlt Ausgleichsbeträge zur Verhinderung von Rentenabschlägen
nach § 187a. Wo müssen diese eingetragen werden; in Zeile 22 oder 23?
Woher weiß die Steuersoftware, dass der Betrag nur zur Hälfte versteuert wird?
nach § 187a. Wo müssen diese eingetragen werden; in Zeile 22 oder 23?
Woher weiß die Steuersoftware, dass der Betrag nur zur Hälfte versteuert wird?