Hallo, erstmals!
Ich habe gestern meinen Einkommenssteuerbescheid bekommen. Ich habe die Steuererklärung bei Elster erstellt und laut der vorläufigen Berechnung sollte es eine Rückerstattung geben. Nun steht im EStBescheid, es würde keine geben und so wie es aussieht wurden irgendwelche Vorsorgeaufwendungen nicht anerkannt.
Dazu steht in der Erläuterung:
" Die Festsetzung der ESt ist gemäß § 165 Abs 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig hinsichtlich:
- der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§10 Abs. 3,4,4a EStG
- die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
- die Höhe des Grundfreibetrags.
Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten stützt sich auf 165 Abs 1 Satz 2 Nr. 4 AO und umfasst deshalb auch die Frage einer eventuellen einfachgesetzlich begründeten steuerlichen Berücksichtigung."
Mein Problem: ich verstehe gar nicht was man von mir will
Dazu hilft vielleicht auch folgendes: ich hatte zu diesem Zeitpunkt keine private Rentenversicherung, bin unverheiratet, keine Kinder, St. Klasse 1, gar keine Besonderheiten und Aufwendungen, wo man ansetzen könnte um Steuer zu mindern, was ich auch gar nicht gemacht habe. Ich habe einfach in die Steuererklärung die Daten aus der Jahresabrechung des Arbeitgebers übertragen und das war es... Wieso weicht nun die Elsterrechnung vom Finanzamtbescheid? (es ist mir durchaus bewußt, dass das passieren kann, ich würde aber gerne wissen woran es in diesem Fall liegt)
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für jeden Hinweis!
Ich habe gestern meinen Einkommenssteuerbescheid bekommen. Ich habe die Steuererklärung bei Elster erstellt und laut der vorläufigen Berechnung sollte es eine Rückerstattung geben. Nun steht im EStBescheid, es würde keine geben und so wie es aussieht wurden irgendwelche Vorsorgeaufwendungen nicht anerkannt.
Dazu steht in der Erläuterung:
" Die Festsetzung der ESt ist gemäß § 165 Abs 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig hinsichtlich:
- der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§10 Abs. 3,4,4a EStG
- die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
- die Höhe des Grundfreibetrags.
Der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten stützt sich auf 165 Abs 1 Satz 2 Nr. 4 AO und umfasst deshalb auch die Frage einer eventuellen einfachgesetzlich begründeten steuerlichen Berücksichtigung."
Mein Problem: ich verstehe gar nicht was man von mir will
Dazu hilft vielleicht auch folgendes: ich hatte zu diesem Zeitpunkt keine private Rentenversicherung, bin unverheiratet, keine Kinder, St. Klasse 1, gar keine Besonderheiten und Aufwendungen, wo man ansetzen könnte um Steuer zu mindern, was ich auch gar nicht gemacht habe. Ich habe einfach in die Steuererklärung die Daten aus der Jahresabrechung des Arbeitgebers übertragen und das war es... Wieso weicht nun die Elsterrechnung vom Finanzamtbescheid? (es ist mir durchaus bewußt, dass das passieren kann, ich würde aber gerne wissen woran es in diesem Fall liegt)
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für jeden Hinweis!
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