Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch STB.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch STB.

    Hallo,

    mein Finanzamt hat mich an dieses Forum verwiesen, weil es auch keine Antwort auf mein Problem hatte. Das da wäre:

    Ein Unternehmer ist verpflichtet, seine Steuererklärungen selbst zu unterschreiben. (Oder sein gesetzlicher Vertreter. ) lt. § 34 AO.
    Ich als Steuerberater bin aber kein gesetzlicher Vertreter, soll nun aber die Steuererklärungen für meinen Mandanten elektronisch übermitteln. Bis jetzt hat er die Erklärungen auf Papier bekommen , unterschrieben und dann ans Finanzamt geschickt. Wie funktioniert das denn nun mit Elster?
    Als Steuerberater hab ich eine qualifizierte Signaturkarte, aber ich kann und darf ja nicht im Namen meines Mandaten die Erklärungen "unterschreiben".

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

    mogli1955

    #2
    AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

    hallo,

    mit einer entspr. vollmacht ihres/ihrer mandanten sollten sie die erklärung unterschreiben dürfen, das sollte dann auch für die elektronische unterschrift gelten.

    ansonsten sollte ihre steuerberaterkammer auch auskunft geben können.

    Kommentar


      #3
      AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

      Hallo, danke für die Antwort, aber wie soll meine Steuerberaterkammer Auskunft über ein fremdes Programm geben können? Das ist doch die Sache der Programmschreiber sicherzustellen dass das Programm auch durchführbar ist oder? Nicht mal das Finanzamt kann mir sagen wie das gehen soll, aber die Stb.-KAmmer?

      Kommentar


        #4
        AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

        Hallo Mogli,

        Sie sind ein wenig aufgebracht, weil bisher aneinander vorbei gesprochen wird.

        Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre(n) Mandanten unterschreiben _dürfen_.
        Gerade zu dieser rechtlichen Frage kann Ihnen in Abhängigkeit Ihrer Mandatierung am allerbesten Ihre Kammer Auskunft geben.

        Wenn diese rechtliche Hürde genommen ist, wird Ihnen hier gerne erläutert, wie dies technisch mit dem Fremdprogramm geht
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

          Hallo,

          nein ich bin nicht unsicher ob ich unterschreiben darf, im Gesetz steht ganz klar, dass eine eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen erforderlich ist für Steuererklärungen. Ich darf also NICHT. Deswegen ist ja die Frage aufgekomnmen wie das elektronisch zumachen ist.

          Gruß
          Mogli

          Kommentar


            #6
            AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

            hallo mogli,

            ihre frage ist aber rechtlicher/gesetzlicher natur, und da kann ihnen dieses forum nicht weiterhelfen. ihre kammer sollte ihnen aber bei rechtlichen fragen weiterhelfen können.

            und ich habe schon erklärungen vom stb unterschrieben gesehen, also sollte eine entspr. vollmacht des mandanten vorgelegen haben, setze ich jetzt mal voraus...

            und wo sollte der unterschied zw. einer 'händischen' und elektronischen unterschrift 'im namen' des mandanten sein?

            Kommentar


              #7
              AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

              Mein Mandat hat aber eine Kontroll- und Mitwirkungspflicht und eine Pflicht seine Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben. Das heißt ja dann lt. Ihrer Sicht er muss auch eine eigene elektronische Signatur haben muss um das zu gewährleisten. Die Frage ist wie ist das bei Elster umgesetzt, dass die Mandanten eigene Unterschriften leisten können. Eine Vollmacht kann dem Finanzamt gegenüber nicht für Unterschriften gegeben werden. Empfangsvollmacht Vertretungs- und Auskunftsvollmachten liegen natürlich vor. Aber eine Unterschrift kann nur jeder selber leisten. So steht es ja auch im Gesetz. Wie bereits geschrieben. Bisher darf/durfte ich die Steuererklärungen auf Papier auch nicht unterschreiben. Dies steht sogar auf dem Formular drauf. (Steuerpflichtiger oder gesetzlicher Vertreter, also nicht Steuerberater)

              Ich denke Sie sind kein Steuerberater und scheinen auch kein Elster-Interner zu sein, denn ich wollte nur wissen, wie bei Elster dieses Problem, was ja nicht nur ich habe, sondern alle Steuerberater, gelöst wurde.Ich wollte keine Grundsatzdiskussion über Vollmachten. Ich denke über solche rechtliche/gesetzlichen Vorschriften sollte man sich ja Gedanken gemacht haben vor dem Programmstart.

              Gruß
              Mogli

              Kommentar


                #8
                AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

                Ihre Sorgen hat der Gesetzgeber schon vor längerer Zeit erkannt und rechtzeitig in Form der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/std_v/index.html) gelöst.

                § 1 Abs. 1 Satz 2 regelt die Zulässigkeit einer Übermittlung durch Dritte (also Sie als Steuerberater), § 6 Abs. 2 die dafür nötige Kenntnisnahme Ihres Mandanten.

                Kommentar


                  #9
                  AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

                  dazu sollte die regelung in der stdüv auch die beraterkammer wissen

                  Kommentar


                    #10
                    AW: eigene Unterschrift vom Unternehmer bei elektronischen Steuererklärungen durch ST

                    LStHV übermitteln seit Jahren ESt-Erklärungen ihrer Mandanten, StB seit Jahren USt, EÜR, GewSt und ESt .

                    Als Elster-User verstehe ich das Problem nicht.

                    Seit Jahren verzichten die Finanzämter auf eine Unterschrift,warum wohl?
                    StDÜV!
                    Eine zertifizierte Übermittlung ermöglicht die Identifizierung des Datenübermittlers.

                    Wenn Unternehmen A beim FA anruft, welchen Quatsch Datenlieferer B übermittelt haben sollte, kann das FA sagen StB C war es, und alles andere wäre Haftpflicht, Vollmacht, u.s.w. - eben StDÜV.

                    Das Zertifikat ist keine Unterschrift sondern die Identität des Datenlieferers.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X