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Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte

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    Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte

    Ich weiß, als Selbständiger geht das, da ich aber mal die Sätze vergessen hatte (nach 8h außer Haus 6 €, bei 14h 12 € und bei 24h 24 €) guckte ich sogar mal nach unter der Anlage N, da es eines Tages in der Anlage G für selbständige nicht mehr drinstand. Meine Freundin hat gehört das gälte bei abhängig Beschäftigten nur bei Dienstfahrten, aber ich glaube das stimmt nicht. Hab meiner letzten Freundin damals geholfen, die bekam ne Menge zurück, und da ja auch Angestellte essen müsssen ;-) gilt meines erachtens, das auch für die: bei einem Arbeitstag von 8h gibts 6 €/Tag usw. Wer weiß das nochmal? Vielen Dank

    #2
    AW: Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte

    Schauen Sie sich dazu die Eingabehilfe von Elsterformular zur Anlage N und dem Bereich Reisekosten beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten an. Dort wird dies ausführlich erläutert.

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      #3
      AW: Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte

      Sorry, aber das ist leider keine Antwort. Kann man Verpflegungskostenpauschale als abhängig Beschäftigter für die regelmäßige Arbeitsstätte absetzen? Man ist ja trotzdem 8h usw. außer Haus und muß sich ja genauso "auswärts" versorgen...

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        #4
        AW: Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte

        Wie lautet die Frage bitte genau?

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          #5
          Bitte lesen!!!

          Also bitte!!! Ich habs grad geschrieben! Bitte echt keine Leute die nicht lesen können und diesen thread nur unnötig lang machen. Offensichtlich kann man hier im Forum nicht viel erwarten. Wir sind hier aber nicht bei Facebook, vielen Dank! ÜBRIGENS SCHEINEN DIE BÖGEN BEI ELSTER ONLINE UND DIE FORMULARE NICHT DECKUNGSGLEICH, BEI ELSTER GIBTS DIE PAUSCHBETRÄGE FÜR MEHRAUFWENDUNGEN FÜR VERPFLEGUNG GAR NICHT...
          Zuletzt geändert von dr.george; 18.03.2012, 06:37.

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            #6
            AW: Bitte lesen!!!

            Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
            Wir sind hier aber nicht bei Facebook
            Warum dann so eine lange Erzählung?

            Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
            Ich weiß, als Selbständiger geht das, da ich aber mal die Sätze vergessen hatte (nach 8h außer Haus 6 €, bei 14h 12 € und bei 24h 24 €) guckte ich sogar mal nach unter der Anlage N, da es eines Tages in der Anlage G für selbständige nicht mehr drinstand. Meine Freundin hat gehört das gälte bei abhängig Beschäftigten nur bei Dienstfahrten, aber ich glaube das stimmt nicht. Hab meiner letzten Freundin damals geholfen, die bekam ne Menge zurück, und da ja auch Angestellte essen müsssen ;-) gilt meines erachtens, das auch für die: bei einem Arbeitstag von 8h gibts 6 €/Tag usw. Wer weiß das nochmal? Vielen Dank
            ... in der nur eine Frage auftaucht:

            Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
            Wer weiß das nochmal?

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              #7
              AW: Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte

              "Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung ODER AUSSERHALB DER REGELMÄSSIGEN ARBEITSSTÄTTE aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann."

              http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm

              man geht wohl davon aus, das man sich bei einer regelmäßigen arbeitsstätte mit einer normalen verpflegung einrichten kann, sei es durch mitnahme von zu hause, kantine etc.

              auch bei auswärtstätigkeiten gibt es den anspruch auf verpflegungsaufwand fuer maximal 3 zusammenhängende monate, wenn das an einer stelle laenger dauert wird bisher wohl auch angenommen, das man sich bis ablauf der 3 monate die verpflegung einrichten konnte...

              ausnahmen stellen hier einsatzwechseltätigkeiten oder fahrtätigkeiten dar.

              ergo für normal abhängig beschäftigte nix mit verpflegungsmehraufwand.

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                #8
                Endlich mal eine Antwort!

                Danke an Falzo!!! alle anderen postings waren leider nur "Facebook Geschwätz". Kein einziger hat die Frage verstanden, noch adäquat beantwortet. Naja, wir werden es trotzdem mal versuchen, vielleicht hat meine neue Freundin ja Glück. Am besten vermischen mit den andern Auswärtstätigkeiten, vielleicht hat sie ja Glück.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Endlich mal eine Antwort!

                  Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
                  Danke an Falzo!!! alle anderen postings waren leider nur "Facebook Geschwätz". Kein einziger hat die Frage verstanden, noch adäquat beantwortet.
                  Sie haben zwar irgendwie Recht - sollten sich aber trotzdem auch etwas an die eigene Nase fassen, denn das mit dem Facebook-Geschwätz gilt auch für das Ausgangsposting: Es haben hier einige personen versucht Ihnen zu helfen, haben aber durch die so verworrene Fragestellung nicht wirklich genau verstanden, was Sie eigentlich wissen wollten. Und haben dann versucht im Nebel zu stochern in der Hoffnung, Ihre Frage zu treffen bzw. noch einmal nachzuhaken (Elefant und bobobaer), was ja sicherlich nicht verkehrt ist, auch wenn Sie das offensichtlich anders sehen. Falzo hat es letztlich geschafft und gut dargestellt (Chapeau !!!), aber das vorherige drumherum hätten wir uns alle sparen können ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    nicht ganz richtig...

                    ich hab am 17.03.2012, 20:19 meine Frage konkretisiert:


                    "Verpflegungskostenpauschale für Abhängig Beschäftigte
                    Sorry, aber das ist leider keine Antwort. Kann man Verpflegungskostenpauschale als abhängig Beschäftigter für die regelmäßige Arbeitsstätte absetzen?"

                    Das ist eine eindeutige Frage, die deutlich ist. Am Anfang hätte man in der tat noch vermuten können, ich wollte vielleicht die Höhe der Sätze wissen (obwohl ich sie ja nannte), aber nach dem 17.3. war die Fragestelling eigtl. eindeutig. Naja, ist ja auch egal.

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                      #11
                      AW: Endlich mal eine Antwort!

                      Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
                      Naja, wir werden es trotzdem mal versuchen, vielleicht hat meine neue Freundin ja Glück. Am besten vermischen mit den andern Auswärtstätigkeiten, vielleicht hat sie ja Glück.
                      Ich wünsche viel Erfolg beim Versuch der Steuerhinterziehung...

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