Für meinen Mandanten buche ich laufende Geschäftsvorfälle und habe die Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER für ihn, in meinem Namen an das Finanzamt geschickt. Der Mandant hat mir hierzu eine schriftliche Vollmacht erteilt, welche dem Finanzamt vorliegt.
Beim Steuerberater habe ich letztens erfahren, dass ich für diese Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht berechtigt bin, hierfür ist nur ein Steuerberater zugelassen, dieser darf nur selbst Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und unterschreiben.
Welche Konsequenzen erwarten mich durch mein Vorgehen? Hafte ich für mein Unwissen bzw. Fehler?
Von Finanzamt bekam mein Mandant eine Mitteilung, dass ihn eine Steuerprüfung erwartet.
Außerdem stellte ich die Rechnungen für meine Arbeit mit folgender Bemerkung bzgl. meiner Tätigkeit: „Buchhaltungsleistungen für Monat...“ Dies sei nach Ansicht des Steuerberaters auch nicht erlaubt.
Ich mache mir Sorgen über die mich zu erwartenden Konsequenzen durch das Finanzamt...
Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, was kann ich unternehmen? erwartet mich eine Geldstrafe oder sonstige Probleme?
Bitte um einen Rat
Beim Steuerberater habe ich letztens erfahren, dass ich für diese Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht berechtigt bin, hierfür ist nur ein Steuerberater zugelassen, dieser darf nur selbst Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und unterschreiben.
Welche Konsequenzen erwarten mich durch mein Vorgehen? Hafte ich für mein Unwissen bzw. Fehler?
Von Finanzamt bekam mein Mandant eine Mitteilung, dass ihn eine Steuerprüfung erwartet.
Außerdem stellte ich die Rechnungen für meine Arbeit mit folgender Bemerkung bzgl. meiner Tätigkeit: „Buchhaltungsleistungen für Monat...“ Dies sei nach Ansicht des Steuerberaters auch nicht erlaubt.
Ich mache mir Sorgen über die mich zu erwartenden Konsequenzen durch das Finanzamt...
Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, was kann ich unternehmen? erwartet mich eine Geldstrafe oder sonstige Probleme?
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