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Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung

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    Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung

    Für meinen Mandanten buche ich laufende Geschäftsvorfälle und habe die Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER für ihn, in meinem Namen an das Finanzamt geschickt. Der Mandant hat mir hierzu eine schriftliche Vollmacht erteilt, welche dem Finanzamt vorliegt.

    Beim Steuerberater habe ich letztens erfahren, dass ich für diese Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung nicht berechtigt bin, hierfür ist nur ein Steuerberater zugelassen, dieser darf nur selbst Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und unterschreiben.

    Welche Konsequenzen erwarten mich durch mein Vorgehen? Hafte ich für mein Unwissen bzw. Fehler?
    Von Finanzamt bekam mein Mandant eine Mitteilung, dass ihn eine Steuerprüfung erwartet.

    Außerdem stellte ich die Rechnungen für meine Arbeit mit folgender Bemerkung bzgl. meiner Tätigkeit: „Buchhaltungsleistungen für Monat...“ Dies sei nach Ansicht des Steuerberaters auch nicht erlaubt.

    Ich mache mir Sorgen über die mich zu erwartenden Konsequenzen durch das Finanzamt...

    Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, was kann ich unternehmen? erwartet mich eine Geldstrafe oder sonstige Probleme?

    Bitte um einen Rat

    #2
    AW: Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung

    Das hier ist jetzt keine Rechtsberatung, dafür ist dieses Forum auch nicht da.

    Allgemein gilt aber:

    Die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 3 Steuerberatungsgesetz geregelt. Danach dürfen Sie tatsächlich keine USTVA erstellen. Allerdings dürfen Sie m. E. nach § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz durchaus Buchhaltungsarbeiten durchführen und entsprechende Rechnungen erstellen (bitte informieren, ob sie die dortigen Voraussetzungen erfüllen!).

    Das FA wird ihnen, wenn das bekannt wird, des Erstellen der USTVA untersagen und - vermutlich - für künftige Handlungen ein Zwangsgeld androhen. Eine rückwirkende Bestrafung wird bei einem Erst"täter" aber nicht in Betracht kommen.

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