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Anlage V+V , Zeitspanne für Ausgaben- Absetzung

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    Anlage V+V , Zeitspanne für Ausgaben- Absetzung

    Hallo, muss nun erstmals die anlage V+V ausfüllen und stehe vor ein Problem.
    Die Hauswerwaltung der Wohnanlage stellt die Gesamtabrechnung für den Zeitraum Juli eines-jahres bis Juni-nachstes Jahr. Die letze Abrechnug geht also nur bis Juni-2011. Was passiert mit den Ausgaben welche in der 2. Jahreshälfte angefallen sind ? Können diese in der nächste Steuererklärung noch berücksichtigt werden? Oder müssen prinzipiell alle Ausgaben eines Jahres zusammengefasst sein ?
    Erstmals schon Danke für eure Hilfe !

    #2
    AW: Anlage V+V , Zeitspanne für Ausgaben- Absetzung

    Die Ausgaben sind im Jahr der Zahlung abzusetzen. Sie leisten ja Vorauszahlungen. Wenn Sie die Schlussrechnung der Hausverwaltung erhalten sind die Nachzahlungen oder Erstattungen ebenfalls im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen.

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