Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

    Moin

    Wo kann ich als Erziehungsberechtigter die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen meines 19 jährigen Sohnes eintragen?

    Er ging letztes Jahr bis Mai zu Lehre, danach hat er einen Minijob unter 400,- angenommen, da er seit August weiter zur Schule geht. Er hat in diesem Fall 2 Steuerbescheinigungen.

    Wo kommen die Daten hin?

    Vielen Dank

    LG Michael

    #2
    AW: eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

    Hallo,

    falls er Lohnsteuer gezahlt hat, müsste er eine eigene Erklärung abgeben und dann reicht er sie mit ein die Lohnsteuerbescheinigungen.

    Du brauchst sie nirgend eintragen, allerdings kannst du sie bei deiner Anlage Kind als Einkommensnachweis mit beifügen, wenn es darum geht wie hoch die eigenen Einkünfte des Kindes sind.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

      Danke dir.

      Er hat KEINE Lohnsteuer bezahlt, also fällt eine eigene Erklärung schon mal weg, ok.

      Das wäre erstmal geklärt. Vielen Dank

      LG Michael

      Kommentar


        #4
        AW: eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

        Ich denke, ich eröffne mal nicht jedes Mal einen neuen Thread.

        Folgendes Problem:

        Mein Sohn hat ab August 2009 einen Minijob angenommen. Er ist 19 und wohnt bei uns.

        Er arbeitet dort aber auf Steuerkarte, zahlt aber keine Steuern. Wo soll ich denn nun diese Daten der elekt. Steuerbesch. eintragen? Oder brauchen die nicht erwähnt werden. Summe ist 1600,-Euro.

        Unter sonstige Bezüge vielleicht?

        LG Michael

        Kommentar


          #5
          AW: eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

          Hallo,

          In der Anlage Kind hast du doch Eintragungsmöglichkeiten unter Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes.
          Los geht es mit Bruttoarbeitslohn, dort trägst du die Summe rein und legst die Bescheinigung als Nachweis bei.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: eletr. LStbescheinigung des Sohnes???

            Alles klar.

            Danke dir.

            LG Michael

            Kommentar

            Lädt...
            X