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Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

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    Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

    Hallo,

    wozu/warum ist - im Falle der getrennten Veranlagung - dieses Feld ein Pflichtfeld?? (Es widerspricht der in diesem Forum wiederholt genannten Empfehlung, um eine getrennte Veranlagung zu ermöglichen, keinerlei Angaben zu dem Ehegatten (Ehefrau) zu machen.)

    Die in o.a. Fall aus meiner Sicht einzige zulässige Eingabe ist dann 0. Die Steuerberechnung erfolgt dann auch soweit korrekt.

    Hat jemand irgendwelche Erfahrungen damit?
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    #2
    AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

    Ich habe Erfahrungen damit.

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      #3
      AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

      Zitat von wuest Beitrag anzeigen
      Die in o.a. Fall aus meiner Sicht einzige zulässige Eingabe ist dann 0.
      Nein, § 26a EStG lesen.

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        #4
        AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

        Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
        Ich habe Erfahrungen damit.
        Also, Petzer, "zulässiger Wert 0" soll hier bedeuten,

        1. dass dieses Pflichtfeld (?) auch (!) im Fall der getrennten Veranlagung zu füllen ist, und weiterhin,
        2. dass der diesbezüglich angegebene Betrag stets beim Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigt wird (was im Falle der Zusammenveranlagung ja nicht falsch ist), was aber im Falle der getrennten Veranlagung einen zu hohen Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen ergibt.

        Wegen 2. ist der Workaround, daher der, als Betrag 0 anzugeben.
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          #5
          AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

          nee, hier geht's nicht nach workarounds und anderen merkwürdigen englischen Sprachmissgestaltungen.

          Hier geht's nach deutschen Gesetzen.

          Und nach deutschen Gesetzen ist bei einer getrennten Veranlagung der Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten maßgeblich.

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            #6
            AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

            Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
            ... Und nach deutschen Gesetzen ist bei einer getrennten Veranlagung der Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten maßgeblich.
            Petzer, woher soll ich denn den Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten kennen, wenn mir die Einkünfte der (Noch-Ehe)Frau nicht bekannt sind?
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              #7
              AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

              Was ist denn überhaupt mit Feld 33 gemeint ?

              Welcher Vordruck ?

              Welche Zeile ?

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                #8
                AW: Zusätzliche Angaben zu der Steuerberechnung Zeile 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

                Petzer, es geht um die Anlage "Zusätzliche Angabe zu der Steuerberechnung", Zeile 33.
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                  #9
                  AW: Zusätzliche Angaben ... - Feld 33 Gesamtbetrag der Einkünfte

                  Wieso ist das ein Pflichtfeld ?

                  Die Übermittlung an das FA läuft doch auch ohne diese Angabe.

                  Aber die Prüfberechnung zeigt ohne diese Angabe möglicherweise nicht den richtigen Wert an, es kommt auf den Einzelfall an.

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