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Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

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    Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

    Hallo zusammen,

    bin seit kurzem im Öffentlichen Dienst und zahle den VBL-Beitrag. Jetzt steht dieser in meinem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 34 (AG-Anteil) und 35 (AN-Anteil). Das Elster Formular endet aber bei Zeile 33. Wo kann ich den Beitrag eintragen? Oder ist er nicht relevant für die ESt?

    Herzlichen Dank im Voraus!
    Jana

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

    Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand. Steuerlich abzugsfähig sind die Beiträge jedoch nur, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

      Hallo
      auf Lohnsteuerbescheinigung Zeile 35 steht verst. ag-anteil Zukunftssicherung(öffentlicher Dienst) wo muss ich in der Erklärung angeben. Lieben Dank im Voraus
      Zuletzt geändert von ; 16.08.2018, 23:04.

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

        Es bringt nichts, sich an uralte Beiträge anzuhängen, da sich die Zeilennummern der Anlage Vorsorgeaufwand im Laufe der Jahre immer mal ändern!

        Der AG-Anteil ist uninteressant, der AN-Anteil ist nur dann in Zeile 52 einzutragen, wenn mit den Einzahlungen vor dem 01.01.2005 begonnen wurde.

        In deinem Fall ist also wahrscheinlich überhaupt nichts einzutragen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

          Wenn es sich bei dem Arbeitgeberanteil um versteuerten Arbeitslohn handelt - wird im Regelfall so angegeben - ist er steuerlich abzugsfähig, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 - Zukunftssicherung (Zeile 34+35)

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Wenn es sich bei dem Arbeitgeberanteil um versteuerten Arbeitslohn handelt - wird im Regelfall so angegeben - ist er steuerlich abzugsfähig, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.
            OK, ich habe schon lange keine Lohnsteuerbescheinigung mit derartigen Einträgen mehr gesehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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